Frage an Volker Ullrich von bruno r. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen
Sehr geehrter Herr Dr. Ullrich
in der heutigen Süddeutschen Zeitung wird im Artikel "Regierung will Bundestag NSA-Spähliste vorenthalten" u.a. folgendes ausgeführt
"Nach einer völkerrechtlichen Vereinbarung darf Geheimdienstmaterial der Vereinigten Staaten nur mit deren ausdrücklicher Zustimmung an Personen weitergeleitet werden, die nicht der Regierung angehören. Diese Zustimmung der USA aber hat es in den Gesprächen Altmaiers mit dem Stabschef des Weißen Hauses, Denis McDonough, über die NSA-Liste nicht gegeben."
Meine konkrete Frage
1. Wenn dies zutrifft. Was tun Sie konkret dafür dass dieser Vertrag/ Vereinbarung gekündigt wird und mein Grundrecht auf informationelle Selbstbestimmung als Bürger und Unternehmer geschützt wird.
Freundliche Grüße Bruno Ristok
Sehr geehrter Herr Ristok,
die genauen völkerrechtlichen Regelungen zwischen den Vereinigten Staaten von Amerika und der Bundesrepublik Deutschland werde ich im Detail nachlesen. Ich lade Sie sehr herzlich zu meiner Bürgersprechstunde nach Augsburg ein, um darüber zu diskutieren. Seien Sie versichert, dass Ihre Rechte auf informationelle Selbstbestimmung gewahrt werden und der Bundestag diesbezüglich seine Schutzpflicht erfüllt.
Mit freundlichen Grüßen
Volker Ullrich