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Volker Ratzmann
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Frage von Carola E. •

Frage an Volker Ratzmann von Carola E. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen

Sehr geehrter Herr Ratzmann,

in der Drucksache 15/5463, Deutscher Bundestag, 15. Wahlperiode, Antrag der Fraktionen SPD und Bündnis 90/ Die Grünen
"Die Erfolge in der Politik für behinderte Menschen nutzen; Teilhabe und Selbstbestimmung weiter stärken", steht geschrieben:

Zitat: "I. Der Deutsche Bundestag begrüßt den von der Bundesregierung vorgelegten Bericht über die Lage behinderter Menschen und die Entwicklung ihrer Teilhabe (Bundestagsdrucksache 15/4575).

Der Bericht zieht Bilanz über sechs Jahre erfolgreiche Politik für behinderte Menschen. Bundesregierung und Gesetzgeber haben seit 1998 den größten gesetzgeberischen Reformprozess für behinderte Menschen seit den siebziger Jahren eingeleitet. Damit wurden die rechtlichen Grundlagen dafür geschaffen, dass behinderte Menschen ihr Leben so weit wie möglich in freier Selbstbestimmung gestalten und am Leben in der Gesellschaft umfassend teilhaben können. Diskriminierungen und Barrieren werden konsequent beseitigt."

Die Politik, Hindernisse für behinderte Menschen zu beseitigen und ihnen Chancengleichheit einzuräumen, finde ich sehr wichtig und bin froh, dass in der Gesetzgebung wegweisende Schritte unternommen wurden.

Frage:

Wer prüft die Umsetzung der Gesetze des Sozialgesetzbuch (SGB) IX in der Praxis? Wo gibt es für Bürger kompetente Servicestellen gem. SGB IX, die Informationen geben und im Zweifelsfall für Unterstützung sorgen, wenn die Rehabilitationsträger ihren gesetzlichen Pflichten nicht nachkommen? Warum gibt es keine Bekanntmachung über Standorte der Servicestellen?

Mit freundlichen Grüßen

C. Engelhardt

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Antwort von
Bündnis 90/Die Grünen

Sehr geehrte Frau Engelhardt,

ich danke für Ihre Frage und hoffe, ich kann Sie zufrieden stellend beantworten.

Die Umsetzung des SGB IX wird auf auf politischer Eben zunächst durch den von Ihnen zitierten Bericht nach § 24 SGB IX erreicht, der dem Bundestag Gelegenheit gibt, die Umsetzung des Gesetzes zu kontrollieren. Sie können versichert sein, dass die Bundestagsfraktion der GRÜNEN diese Aufgabe sehr ernst nimmt.

Darüber hinaus können Sie, wenn es um Fragen des LAGESO geht, sich an die Abgeordnetenhausfraktion der GRÜNEN und wenn es um die bezirklichen Servicestellen geht, an unsere Fraktion in der BVV Ihres Bezirks wenden und uns so in die Lage setzen, Ihr Anliegen aufzugreifen.

Darüber hinaus gibt es eine gerichtliche Kontrolle durch die Gerichte, hier des Sozialgerichts Berlin und des Landessozialgerichts Berlin-Brandenburg.

Auf der Ebene der Verwaltung führt der Senat die Aufsicht über die Landesbehörden und ist ebenfalls verpflichtet, Beschwerden und Anregungen zu bearbeiten.

Servicestellen gem. § 22 SGB IX gibt es in jedem Bezirk, die Liste finden Sie auf der Homepage des LAGESO (http://Poststelle@lageso.verwalt-berlin.de). Darüber hinaus können Sie bei jeder Sozialbehörde Anträge stellen, die Sie auch zu beraten hat (§ 16 SGB I).

Bestehen Sie weiter auf Ihren sozialen Rechten!

Mit freundlichen Grüßen

Volker Ratzmann