Frage an Volker Ratzmann von Johanna S. bezüglich Verkehr
Sehr geehrter Herr Ratzmann,
ich engagiere mich für die Rekommunalisierung der Berliner Wasserbetriebe, da meines Erachtens Betriebe der öffentlichen Daseinsvorsorge in öffentliche Hand gehören, damit sie unter demokratischer Kontrolle bleiben. Der Münchner Oberbürgermeister Ude bringt es auf den Punkt: "Privatisierung ist nur am ersten Tag schön, wenn man einen Verkaufserlös kassieren kann. Aber dann kommt, dass man keinen Einfluss mehr hat, keine Gestaltungsmöglichkeit. Man ist den Investitionsentscheidungen von fernen Konzernzentralen ausgeliefert. Man hat keinen Einfluss auf die Preise, auf die ökologische Qualität.”(In: Water makes money. 2010)
Derzeit besitzen die privaten Investoren RWE und VEOLIA eine 100% Betriebsführung (obwohl sie nur 49,9% der Anteile an der BWB haben). Börsennotierte Unternehmen setzen sich selbstverständlich - sie sind sogar per Gesetz dazu verpflichtet - für ihre Aktionäre ein und nicht für uns Bürger. Es zählt nur die Rendite. Die 1999 geschlossenen, seinerzeit geheimen Teilprivatisierungsverträge (wie überhaupt alle ppp-Verträge) höhlen unsere Demokratie aus und schädigen unser Gemeinwesen massiv.
Es führen einige Wege zurück zu unserem Wasser. Nun hat sich ein neuer Weg aufgetan: Ein Arbeitskreis unabhängiger Juristen, der dem Berliner Wassertisch nahesteht, hat letzte Woche aufgezeigt, dass es für die vertraglich vereinbarte Gewinnausfallgarantie zugunsten der Konzerne RWE und VEOLIA keine gesetzliche Grundlage gibt und dass dadurch gegen das Budgetrecht des Abgeordnetenhauses verstoßen wird (Art. 87 I VvB)
(Weiteres unter: http://berliner-wasserbuerger.de/?p=915 ).
Ich wäre Ihnen sehr dankbar, wenn Sie mir folgende Fragen beantworten könnten:
Wären Sie als Abgeordneter bereit,
a) den Senat aufzufordern, die Nichtigkeit der Verträge aufgrund der Verletzung des parlamentarischen Budgetrechts gerichtlich durchzusetzen und
b) im Fall der Unterlassung ein Organstreitverfahren gegen den neuen Senat einzuleiten?
Mit besten Grüßen,