Frage an Volker Neukamm von Dr. Frank B. bezüglich Verkehr
Sehr geehrter Herr Neukamm,
ich habe vor ungefähr zwei bis drei Jahren den Radweg im Falkenbergsweg in Richtung Norden (bergab) befahren, mich gründlich gegruselt und danach einen Widerspruch gegen die Benutzungspflicht zumindest in dieser Richtung eingelegt.
Wieso stemmen Sie sich nicht gegen die Forderung, diesen Radweg linksseitig nutzen zu dürfen?
Mein Einwand: Wenn der Radfahrer bergab fährt, also mit eher höherer Geschwindigkeit, sollte es im Allgemeinen doch selbstverständlich sein, dies nicht auf einem linken Radweg zu tun und schon überhaupt nicht, wenn in dichter Folge Straßen von links in diese Straße einmünden.
Weshalb meinen auch Sie, daß die Behörde für Inneres in diesem Fall gegen die Verwaltungsvorschrift zur Straßenverkehrsordnung verstoßen und den Radweg in beiden Richtungen freigeben sollte? Gibt es dafür einen fachlichen Grund?
Mit freundlichen Grüßen
Dr. Frank Bokelmann
Sehr geehrter Herr Dr. Bokelmann,
Mit der so genannten »Radfahrernovelle« der Straßenverkehrsordnung sowie der Verwaltungsvorschrift zur StVO, die am 1. September 1997 in Kraft trat, wurden Sicherheits- und Qualitätskriterien eingeführt, die bestimmen, ab wann die Straßenverkehrsbehörden die Benutzungspflicht eines Radweges anordnen dürfen. Gleichzeitig wurde angeordnet, dass eine bestehende Benutzungspflicht bis zum 3. Oktober 1998 anhand der Qualitäts- und Sicherheitskriterien überprüft werden muss. Diese Überprüfung wurde im Falkenbergsweg erst 2007 durchgeführt. Da im Falkenbergsweg die Sicherheitskriterien (Die Hamburger Polizei geht davon aus, dass eine Verkehrsmenge von ca. 12.000 Kfz/Tag erreicht werden muss um eine Radwegbenutzungspflicht anordnen zu können) nicht erfüllt sind, wurde die Radwegbenutzungspflicht, die seit dem 3. Oktober 1998 illegal angeordnet war aufgehoben und die Schilder abmontiert.
Ich persönlich war schon immer der Auffassung, dass eine Radwegbenutzungspflicht rechtswidrig ist und komplett abgeschafft gehört. Deshalb habe ich auch die Petition an den Deutschen Bundestag zur Abschaffung der Radwegbenutzungspflicht mit unterzeichnet.
Davon unabhängig aber ist doch die Frage, warum wir Menschen, die einen vorhandenen Radweg benutzen wollen, Ihnen dieses verbieten wollen? Mir ist völlig klar, dass das Risiko eines Fahrradunfalls auf einem Radweg deutlich erhöht ist. Untersuchungen über das Unfallgeschehen deuten darauf hin, dass die Gefahr auf einem rechten Radweg zu verunglücken um den Faktor 3, auf dem linken Radweg sogar um den Faktor 12 höher ist als auf der Fahrbahn. Meine eigenen Erfahrungen sprechen die gleiche Sprache. Alle meine drei Fahrradunfälle sind geschehen, als ich ordnungsgemäß einen Radweg benutzt habe. Nie bin ich aber auf einer Fahrbahn verunglückt.
Nun bin ich aber seit 8 Jahren Familienvater und tatsächlich fühle auch ich mich zusammen mit meinen Kindern auf einem Radweg sicherer, obwohl nach den Gesetzen nur meine 8 jährige Tochter auf dem Radweg fahren darf. Mein 5 jähriger Sohn muss auf dem Fußweg fahren. Mit 11 Jahren müssten meine Kinder die Fahrbahn benutzen. Viele Kinder und Jugendliche benutzen den Falkenbergsweg um mit dem Fahrrad zur Schule zu fahren. Obwohl es möglicherweise gefährlicher ist wollen die Eltern, dass der Radweg von Ihren Kindern in beide Richtungen benutzt werden darf. Warum sollten wir Ihnen das verwähren? Warum ist das Radfahren auf der linken Seite überhaupt verboten? Ich darf sowohl als Autofahrer als auch als Fußgänger die linke Fahrbahn, bzw. den linken Fußweg bei Bedarf benutzen. Für die Fahrbahn gilt ein rechts Fahrgebot.
Daher habe ich den Vorschlag gemacht alle bestehenden Radwege in beide Richtungen zu öffnen, so wie es an vielen Stellen bereits Praxis ist.
Mit freundlichen Grüßen
Volker Neukamm