Krankenversicherung von Rentnern, die lange Jahre als Grenzgänger in der Schweiz gearbeitet haben: Setzen Sie sich für dieses wichtige Anliegen ein?
Guten Tag Herr Mayer-Lay,
Rentner welche eine deutsche gesetzliche Rente beziehen müssen sich in D krankenversichern, auch wenn sie den Grossteil ihres Arbeitslebens als Grenzgänger in der Schweiz gearbeitet haben, dort krankenversichert waren und ihre überwiegende Rente, aus der schweizer gesetzlichen Rente und Pensionskassenrente, beziehen. Nur wenn sie auf ihre D gesetzliche Rente verzichten, dürfen sie in CH krankenversichert bleiben. Wenn sie in der Grenzregion wohnen und weiterhin in der Schweiz sich behandeln lassen wollen wie sie es gewohnt sind, ist dies nicht mehr möglich. Ausser wenn auf die D Rente verzichtet wird! Zumindest ein Wahlrecht der Krankenversicherung, ob in D oder CH, wäre nötig und fair für lange Jahre in CH Arbeitende Rentner, unabhängig von einem allfälligen Bezug der D Rente.
Setzen Sie sich für dieses wichtige Anliegen ein? Vielen Dank.