(...) Zur Begründung der Auflösung der Kundgebung von Pro Köln seitens der Behörden wurde angeführt, dass von den Gegendemonstranten eine Gefahr für Leib und Leben ausgegangen sei. (...)
(...) Dies gebietet schon der Respekt gegenüber der Justiz und ihren Organen. Im übrigen sehen wir aber auch keinen Widerspruch zwischen der erwähnten bundesweiten Statistik und den Zahlen, die Frau Heisig bezüglich der Jugendkriminalität in Berlin benennt. Der Anstieg der *Gewaltkriminalität* Jugendlicher ist in der Tat besorgniserregend. (...)
Sehr geehrter Herr Lang,
Volker Beck teilt Ihre Ansicht und hat diese auch in seinen Presseerklärungen vom 24.07.08 und 27.08.08 bekräftigt.
Sehr geehrter Herr Bühler,
bislang liegt uns noch keine Antwort vor.
Sehr geehrter Herr Bühler,
Sehr geehrter Herr Kurbjuhn,
Strafanzeigen können Sie selbst stellen, wenn Sie Kenntnisse von Straftaten erlangt haben. Dazu brauchen Sie keine Abgeordneten als Boten. Aber darum geht es Ihnen ja auch nicht wirklich, oder?