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Viviane Spethmann
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Frage von Hans-Peter K. •

Frage an Viviane Spethmann von Hans-Peter K. bezüglich Recht

Sehr geehrte Frau Spethmann,

am 22.11.07 gab es in der Bürgerschaft eine kurze Aussprache zur Drucksache 18/7304 vom 7.11.07 zum Thema "Scientology". In der Aussprache haben Sie wörtlich gesagt, Zitat: "Das hier ist eine kriminelle Vereinigung mit ganz anderen Machenschaften."

Dazu folgende Fragen:
1. Auf welche konkreten Vorfälle haben Sie diese Aussage bezogen?
2. Was ist Ihnen über Ergebnisse der Strafverfolgungsbehörden - Verurteilungen - bekannt geworden?
3. Haben Sie konkrete, d.h. unmittelbare Kontakte zur Scientology Organisation gehabt, die Ihnen erlauben so ein Werturteil abgeben zu können?
Ich danke Ihnen für Ihre Mühe.

Mit freundlichen Grüssen
H-P Klusmann

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Antwort von
CDU

Sehr geehrter Herr Klusmann,

bitte haben Sie Verständnis dafür, dass ich öffentlich zu Ihren Fragen keine Stellung nehmen kann, da ich Beobachtungen des Verfassungsschutzes und Ermittlungen der Strafverfolgungsbehörden weder behindern noch erschweren möchte.

Ich verweise aber auf das Urteil des Oberverwaltungsgerichts Münster vom 12.02.2008, Az. 5 A 130/05. Hier wurde entschieden, dass das Bundesamt für Verfassungsschutz Scientology in Deutschland weiterhin beobachten darf.

In der mündlichen Urteilsbegründung führte der Vorsitzende des 5. Senats aus: Es lägen tatsächliche Anhaltspunkte dafür vor, dass die Kläger bzw. ihre Mitglieder nach wie vor Bestrebungen verfolgten, die gegen die freiheitliche demokratische Grundordnung gerichtet seien. Aus den - zum Teil nicht allgemein zugänglichen - scientologischen Schriften sowie den Aktivitäten der Kläger bzw. ihrer Mitglieder ergäben sich zahlreiche Hinweise, dass Scientology eine Gesellschaftsordnung anstrebe, in der zentrale Verfassungswerte wie die Menschenwürde und das Recht auf Gleichbehandlung außer Kraft gesetzt oder eingeschränkt werden sollten. Insbesondere bestehe der Verdacht, dass in einer scientologischen Gesellschaft nur Scientologen die staatsbürgerlichen Rechte zustehen sollten.

Mit freundlichen Grüßen
Viviane Spethmann