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Viviane Spethmann
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Frage von Manfred B. •

Frage an Viviane Spethmann von Manfred B. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen

Hallo Frau Spethmann,

vielen Dank für die teilweise Beantwortung 2 meiner 3 gestellten Fragen vom 29.10.2011.

Eine Anmerkung vorweg: Die bloße Umwandlung des Feudal-Prinzips ´Amtsgeheimnis´ in eine gebührenbewehrte Anfrage für BürgerInnen "eine grundsätzliche Veröffentlichungspflicht" zu nennen, wodurch ein "Paradigmenwechsel" durch die CDU geschaffen worden sei, halte ich schon für eine sehr selbstbewusste Aussage.

Auf meine erste Frage vom 29.10.2011 haben Sie eine Erklärung für die Höhe der zu entrichtenden Gebühren geliefert. Der Kern der Frage jedoch war:

"Wie sollen finanziell schwächer gestellte MitbürgerInnen Ihrer Auffassung nach dieses Gesetz in Anspruch nehmen können?"

Ich kann nicht erkennen, dass der Umstand, Gebühren in Höhe von € 500,00 seien "nur für absolute Ausnahmefälle vorgesehen", für einen armen Bürger hilfreich sein soll. Hier hätte ich gerne einen konkreten, sozial ausgestalteten, Vorschlag seitens der CDU.

Sie sagen, dass auch Sie für die Ausweitung von Transparenz – im Rahmen des Gesetzes – sind. Das ist auch gut so! Der Initiative ´TRANSPARENZ SCHAFFT VERTRAUEN´ unterstelle ich mal, dass sie auch nur im Rahmen des Gesetzes handeln will, und die Informationen aller Experten bei den weiteren Arbeiten an dem Gesetzestext berücksichtigen wird. Die Frage ist nur, wie weit die CDU den Weg der Transparenz gehen will.

Auch ich war am 27.02.2012 bei der Expertenanhörung im Justizausschuss und hatte den Eindruck, dass Sie sich durchaus für die Vorteile, die das neue Transparenzgesetz mit sich bringen wird, erwärmen konnten.

Meine Frage: Wie stehen sie grundsätzlich zu der Umwandlung der bisherigen – kostenbewehrten – Informationsholschuld der Bürgerinnen und Bürger in eine – kostenlose – Informationsbringpflicht der Behörden?

Gruß,

Manfred Bensel

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Antwort von
CDU

Sehr geehrter Herr Bensel,

vielen Dank für Ihre interessierten Nachfragen. Wir befinden uns nun in einer Phase, in der wir die Ergebnisse der Expertenabhörung im Justizausschuss vom 28.02.2012 auswerten müssen. Sie haben selbst an der Anhörung am 28.02.2012 teilgenommen und haben bestimmt auch feststellen können, dass ALLE Experten der Initiative empfohlen haben, den Gesetzesentwurf an einigen entscheidenden Stellen nachzubessern.
Es gebietet sich nun, nicht der Initiative vorzugreifen und abzuwarten, welche Änderungen die Ini vornehmen wird.

Grundsätzlich haben wir in der CDU Hamburg in den letzten Jahren an einer "Öffnung der Verwaltung" und Servicefreundlichkeit der Verwaltung mitgewirkt. Inwieweit zukünftig grundsätzliche "kostenlose" Informationsbringpflichten stehen werden, muss noch geprüft werden. Hier muss der der Senat und die Ini darstellen, welche Kosten eine Einrichtung eines Registers auslösen würde.
Wir werden nun in der Fraktion das Wortprotokoll der Anhörung auswerten und entscheiden, welche Punkte der Ini unterstützt werden. Bitte haben Sie Verständnis, dass das die Auswertung der Anhörung etwas Zeit benötigt.

Beste Grüße,
Viviane Spethmann