Frage an Viviane Spethmann von Manfred B. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen
Hallo Frau Spethmann,
Am 28.10.2011 wurde die Volksinitiative "TRANSPARENZ SCHAFFT VERTRAUEN" angemeldet, die im wesentlichen die bisherige Informationsbringschuld umkehren will: War es bisher notwendig als Bittsteller gegenüber öffentlichen Stellen aufzutreten (und dafür kräftig abzutalern), um an Informationen zu kommen, soll durch das zu schaffende Transparenzgesetz Hamburg der Staat verpflichtet werden, die BürgerInnen zu informieren. [ http://www.transparenzgesetz.de ]
Als einzige Partei ist mal wieder die CDU gegen diese neue Form der Bürgernähe: Sie lehnt das Gesetz mit dem Vorwand der fehlenden Verfassungskonformität wegen der angeblich nicht vorhandenen Berücksichtigung von Betriebs- und Geschäftsgeheimnissen ab. Dieser argumentative Schnell- und Fehlschuss wird im Blog der Kampagne von Daniel Lentfer kurz, präzise und fundiert widerlegt. [ http://www.transparenzgesetz.de/index.php?id=3 ]
In der "Welt" [ http://www.welt.de/print/die_welt/hamburg/article13687088/Volksinitiative-fuer-Transparenz-gestartet.html ] werden Sie zu dem Thema wie folgt zitiert:
"Wir halten die Ausweitung des Informationsfreiheitsgesetzes für unnötig".
Dazu habe ich einige Fragen:
1.) Aus der Gebührenordnung des Hamburgischen Informationsfreiheitsgesetzes (HmbIFG) [ http://www.landesrecht.hamburg.de/jportal/portal/page/bshaprod.psml?nid=5&showdoccase=1&doc.id=jlr-InfFrGGebOHApAnlage&st=lr ] geht hervor, dass für Anfragen teilweise satte 500 € zu entrichten sind. Das ist deutlich mehr als der Monatsgrundbedarf eines HARTZ-IV-Opfers!
Sehen Sie dort keine Notwendigkeit einer Ausweitung?
Wie sollen finanziell schwächer gestellte MitbürgerInnen Ihrer Auffassung nach dieses Gesetz in Anspruch nehmen können?
2.) Wie verträgt sich solch bürgerfeindliches Verhalten mit den von der CDU sattsam vorgetragenen Statements nach mehr Bürgernähe?
3.) Was meinen Sie im o.g. Artikel mit:"Transparenz ist erstrebenswert, aber man muss sich damit im gesetzlichen Rahmen bewegen."?
Gruß,
Manfred Bensel
Sehr geehrter Herr Bensel,
die CDU hat 2006 das Informationsfreiheitsgesetz (IFG) in Hamburg eingeführt und damit das alte Prinzip des Amtsgeheimnisses in eine grundsätzlich Veröffentlichungspflicht umgewandelt. Das war damals ein Paradigmenwechsel! Das zeigt: Die CDU ist für Transparenz und Bürgerorientierung.
Zu Frage 1: Gebühren für Anfragen werden nach dem Aufwand berechnet. Grundsätzlich fallen nur geringfügige Gebühren an. Gebühren in Höhe von € 500,00 sind nur für absolute Ausnahmefälle vorgesehen.
Zu Fragen 2 und 3: Wir sind für eine Ausweitung der Transparenz, aber im Rahmen des Gesetzes. Die Expertenanhörung im Justizausschuss hat mehrere Mängel des Gesetzesentwurfes der Initiative aufgezeigt, die einen Verstoß gegen geltendes Recht bzw. das Grundgesetz darstellen. Hier muss nun von der Initiative nachgebessert werden.
Mit freundlichen Grüßen
Viviane Spethmann