Frage an Viviane Spethmann von Matthias L. bezüglich Recht
Jugendstrafe - Gesetztesvorlage der Justiz für Demokratie und Bürgerrechte
Sehr geehrte Frau Spethmann,
Vielen Dank für Ihre Nachricht. Wenn ich richtig verstanden habe ist § 2 Abs 2 Satz 2 und § 3 Abs 3 von besonderer Bedeutung für den Erziehungsauftrag. Ich kann nicht immer auf Anhieb erkennen, welcher Gesetztesteil für den Jugendstrafvollzug GILT!? Grundsätzlich hat ein Gesetz so verständlich abgefasst zu sein, das es auch für die Gefangenen und deren Angehörige lesbar und verständlich abgefasst ist. Für den Jugendstrafvollzug erreicht dieses Kombigesetz dieses Ziel nicht.!. Es wird für die Betroffenen noch erschwert, indem es in der Tat eine Reihe von Querverweisen hat (beispielsweise Thema Datenschutz § 120 ff als auch § 28. Da wird deutlich, wie über Querverweise ein Gesetzeskonstrukt gebildet wird). +++
Für die Bediensteten wird es notwendig, ein Großteil Ihrer Zeit in Anspruch zu nehmen um diese Gesetztestechnik durch Schulung in der Ausbildung vermittelt zu bekommen. -Apropo Ausbildung : wie steht es überhaupt mit der Ausbildung der Bediensten? Gerade im Jugendstrafvollzug ist eine Ausbildung in Pädagogik nötig, schon für die Erziehungsarbeit.
Mit freundlichen Grüßen
Matthias Latteyer
Sehr geehrter Herr Latteyer,
auch hier gilt das eben Gesagte: Leider ist es praktisch nicht möglich, für jeden Laien verständliche Gesetze zu schaffen. Hierfür gibt es Juristen, also für den Gefangenen und dessen Angehörige den Strafverteidiger. Die Praktiker jedenfalls, die dieses Gesetz mit geschaffen haben, sind hiermit über alle Maßen zufrieden und finden es verständlicher als jedes Gesetz zuvor.
Dies gerade deshalb, weil sie nun zukünftig nicht mehr zwei Gesetzesbücher gleichzeitig aufschlagen und auf viele Querverweise vom Jugend- in das Erwachsenenstrafvollzugsgesetz achten müssen, wie dies jetzt noch der Fall ist.
Die Hamburger Strafvollzugsbeamten sind bestens ausgebildet und auf ihre verschiedenen Einsatzgebiete vorbereitet. Vielleicht sollten Sie sich mal mit einem solchen Beamten unterhalten, wenn Sie dies interessiert.
Mit freundlichen Grüßen
Viviane Spethmann