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Viviane Spethmann
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Frage von Gerhard R. •

Frage an Viviane Spethmann von Gerhard R. bezüglich Recht

Sehr geehrte Frau Spethmann,

eben erfuhr ich von einem Pressevertreter, dass Sie für die CDU-Fraktion den Staatskirchenvertrag prüfen.

Sicherlich kennen Sie die Analyse in der WELT vom 19.1.06 unter der Überschrift KIRCHENSTAATSVERTRAG SCHADET DER STADT.
Unabhängig davon wurde mir mitgeteilt:
Obwohl es sich zumindest im Falle der NEK um einen öffentlich-rechtlichen Vertrag handelt,
werden die strengen Anforderungen des Hamburgischen Verwaltungsverfahrensgesetzes nicht erfüllt.
Das Fehlen einer Geltungsdauer und einer Kündigungsklausel führt ferner im Hinblick auf die finanziellen Verpflichtungen zu einer Unvereinbarkeit mit dem Haushaltsrecht.

Aus dem Artikel der WELT vom 31.1.06 mit der Überschrift UNMUT IN SENAT UND FRAKTION
ÜBER NORDELBISCHE KIRCHE geht u.a. hervor:
Die Wirtschaftsbehörde wurde erst vom Verwaltungsgericht über die erneute Klage der Kirchengemeinde Neuenfelde gegen den Ausbau der Airbus-Startbahn informiert. Laut Kirchenstaatsvertrag gibt es aber eine Informationspflicht der Kirche bei Fragen von beiderseitigem Interesse.

Wie kann die Stadt mit Erfolg reagieren, wenn die Nordelbische Kirche weiterhin in diesem Fall und bei anderen Gelegenheiten trotz Ermahnungen den Vertrag verletzt?

Halten Sie eine Geltungsdauer und eine Kündigungsklausel im Staatskirchenvertrag für erforderlich? Falls nein: Warum nicht?

Freundliche Grüße
Gerhard Reth

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Antwort ausstehend von Viviane Spethmann
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