Frage an Viviane Spethmann von Irene K. bezüglich Finanzen
Sehr geehrte Frau Spethmann,
warum haben Sie persönlich in der Rechtsausschusssitzung am 23. Aug. 2005 gegen eine Expertenanhörung gestimmt?
Das bisherige Spielgerätesteuergesetz ist wie Sie wissen, vom Finanzgericht Hamburg dem Bundesverfassungsgericht vorgelegt worden, da das Finanzgericht das Gesetz für verfassungswidrig hält. Warum gehen Sie das Risiko ein, dass es erneut zu einer Prozessflut kommt und auch das neue Gesetz dem Bundesverfassungsgericht vorgelegt werden muss?
Mit freundlichen Grüßen
Irene Kizina
Sehr geehrte Frau Kizina,
vielen Dank für Ihre Anfrage über abgeordnetenwatch zum Entwurf eines Hamburger Spielvergnügungssteuergesetzes. Am kommenden Dienstag findet, wie sie ja wissen, die öffentliche Anhörung zu dem geplanten Spielvergnügungssteuergesetz statt. Ich habe gegen eine Expertenanhörung gestimmt, da der Senat bereits für den vorliegenden Entwurf mehrere Experten angehört hat und verschiedene Berechnungen auf dieser Grundlage durchgeführt hat. Dies hatte uns der Senatsvertreter bei der letzten Rechtsausschusssitzung am 23.08.2005 erläutert. Ich verspreche mir daher keine neuen Erkenntnisse aus einer Expertenanhörung. Vielmehr soll den Betroffenen die Gelegenheit gegeben werden, Ihre Meinungen und Sorgen zu äußern, damit wir auf der Grundlage, sowohl der bereits vom Senat gehörten Experten und dem daraus resultierenden Entwurf, als auch auf der Grundlage der praktischen Erwägungen der Betroffenen, eine Entscheidung treffen können. Ich halte dieses Vorgehen für sinnvoller, als weitere Experten zu hören.
Zu Ihrer zweiten Frage. Der neue Entwurf orientiert sich an dem Beschluss des Finanzgerichts Hamburg, den Sie auch in Ihrer E-Mail ansprechen. Ich halte das neue Gesetz für verfassungskonform und denke daher, dass das Finanzgericht bei eventuellen neuen Klagen, keine erneute Vorlage veranlassen müsste. Deshalb halte ich es für vertretbar, dass der Hamburger Senat auch im Hinblick auf die angespannte Haushaltslage und die ansonsten drohenden Steuerausfälle, nicht die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts abwartet.
Im Falle einer Verabschiedung des Gesetzes würden wir im Übrigen den Senat auffordern, eine regelmäßige Evaluierung durchzuführen, damit es nicht zu einer unvorhergesehenen Erdrosselung der Betroffenen kommen würde.
Wir sollten nun aber erst einmal die Anhörung am 20.09.2005 abwarten, um uns dann eine abschließende Meinung bilden zu können.
Mit freundlichen Grüßen
Viviane Spethmann