Frage an Veronika Bellmann von Klaus R. bezüglich Innere Angelegenheiten
Sehr geehrte Frau Bellmann,
die sogenannte Coronapandemie ist in aller Munde und verbreitet in allen Bevölkerungsschichten, jedoch insbesondere bei vielen Kindern und älteren Menschen immer mehr Angst und Schrecken. Andererseits wächst aber auch Tag für Tag nicht nur der Wiederstand gegen angeordnete Corona Schutzmaßnahmen sondern auch der Zweifel an der Notwendigkeit der Corona Schutzmaßnahmen sowie die Glaubwürdigkeit der im Zusammenhang mit Corona verbreiteten Nachrichten durch öffentlich rechtliche Medien. Geschürt und gestützt wird dies meines Erachtens u.a. durch Diskrepanzen zwischen vom Bürger geforderten Schutzmaßnahmen im Vergleich zum wiederholten Verhalten mancher im Mittelpunkt stehender Politiker (auch zu sehen im ÖR TV), oder auch durch einseitige Berichterstattungen durch ÖR Medien im Vergleich zu Bild und Videomaterialien alternativer Medien. Seit einigen Tagen kursiert ein Schreiben der Bayrischen Staatskanzlei bezüglich Gesetz über die Feststellung des Haushaltplanes des Freistaates Bayern für die Haushaltsjahre 2019 und 2020. Meine konkrete Frage bezieht sich auf den darin enthaltenen Art. 2a und lautet:
Wie kann es sein, das bereits in der Fassung vom 24.05.2019 ein „Sonderfonds Corona-Pandemie“ zur Finanzierung von Mindereinnahmen im Haushaltsjahr 2020 geplant wurden ? Zu diesem Zeitpunkt war von einer Corona-Pandemie noch keinerlei die Rede. Der darin enthaltene Text gilt ab dem 01.01.2020. Selbst zu diesem Zeitpunkt wurde nicht von Pandemie gesprochen. Mit dem öffentlichen Bekanntwerden dieses Textinhaltes wird der Meinungsverbreitung von einer „geplanten Pandemie“ enormen Vorschub geleistet und das Vertrauen in Behörden nachhaltig gestört. Meine Frage an Sie ist eigentlich auch gedacht als Frage an den gesamten Bundestag.
Vorab vielen Dank für Ihre Antwort und viele Grüße aus der Heimat Eppendorf
Klaus Rüdiger
Sehr geehrter Herr R., lieber K.,
zunächst möchte ich mich entschuldigen, dass ich erst so spät antworte. Da ich im November erst wegen einer Quarantäneanordnung und einer Erkrankung nicht im Dienst sein konnte, habe ich noch immer mit den 4.000 Mails zu tun, die mich bis Ende November zum Bevölkerungsschutzgesetz erreichten. In dem ganzen Wust, ist die Beantwortung vor meiner Abwesenheit eingegangener Schreiben leider irgendwie ins Hintertreffen geraten, wofür ich nochmals um Entschuldigung bitte.
Dennoch danke ich für die Anfrage. Sie gibt mir Gelegenheit, ein weitverbreiteten Irrtum aufzuklären, der von Seiten der Corona-Leugner und der Opposition nur allzu gern als "Beweis" für zahlreiche Verschwörungstheorien herangezogen wird.
Die ausführliche Antwort ist in der vergangenen Woche bereits per Post nach Eppendorf verschickt worden, da ich die öffentliche Beantwortung von Anfragen über die diversen Onlineportale grundsätzlich ablehne.
Gerne könnt Ihr Euch bei Rückfragen direkt an mein Büro oder mich persönlich wenden. Die Kommunikation über Onlineportale erreicht mich häufig nicht (Spam) oder sehr erst zeitverzögert. Sie erreichen mein Wahlkreisbüro telefonisch unter 03731-212967 oder per Mail unter veronika.bellmann.wk@bundestag.de.
Mit freundlichen Grüßen
Veronika Bellmann MdB