Frage an Veronika Bellmann von Mike S. bezüglich Gesundheit
Hallo Frau Bellmann, wie können Sue denn, die vom "sächssichen Land" kommen und immer so viel Wert auf die Verbundenheit zu Ihrer Heimat legen, gegen die Kennzeichnung von Gen-Honig stimmen. Mögen Sie ungesunde Lebensmittel?
MFG
Mike Schneider
Freiberg
Sehr geehrter Herr Schneider,
ich setze mich für die Kennzeichnung von Genhonig ein. Der Antrag der Grünen sah aber dafür nicht den richtigen Weg vor. Mit dem Antrag wurde die Bundesregierung aufgefordert, sich in den Trilog-Verhandlungen (Beratungen zwischen Europäischem Parlament, Rat und Kommission) für die Kennzeichnungspflicht für Honig mit genveränderten Pollen einzusetzen, oder zumindest zu verhindern, dass Pollen als "natürlicher Bestandteil von Honig" definiert werden. Anderenfalls sollte der Vorschlag zur Änderung der EU-Honigrichtlinie abgelehnt werden.
Die Trilogverhandlungen waren jedoch bereits abgeschlossen, die Aufforderung lief also ins Leere. Zudem hatte das Europäische Parlament schon im Vorfeld beschlossen, dass Pollen als natürlicher Bestandteil von Honig definiert werden und nicht als Zutat. Durch diesen Beschluss greift die Kennzeichnungspflicht für gentechnisch veränderte Lebensmittel hier nicht, selbst wenn Bienen teilweise Pollen von gentechnisch veränderten Pflanzen in den Honig eintragen.
Um diese unerwünschten Auswirkungen des o.g. Beschlusses zu unterbinden, sowie grundsätzliche Verbesserungen bei Schutz und Transparenz in Sachen grüner Gentechnik zu erreichen, müssen wir an anderer Stelle ansetzen. Einen entsprechenden Antrag für eine "EU-weite Kennzeichnungspflicht für Erzeugnissen von Tieren, die mit gentechnisch veränderten Pflanzen gefüttert wurden" beraten wir nun mit der SPD.
Darin fordern wir – entsprechend unseres Koalitionsvertrags – eine EU-Kennzeichnungspflicht für tierische Erzeugnisse aus gentechnisch veränderten Futtermitteln. Ebenso beanspruchen wir klare Kriterien für die "Ohne Gentechnik"-Kennzeichnung bei Imkereiprodukten. Zudem wollen wir bundesweit einheitliche Regelungen für den Schutz der Imkereien vor gentechnischen Verunreinigungen ihres Honigs. Die Bundesländer sollen dabei die Möglichkeit haben, Regelungen festzulegen, die über die in der Gentechnik-Pflanzenerzeugungsverordnung festgelegten Vorgaben hinaus gehen – wie z. B. größere Mindestabstände zum Schutz vor gentechnischen Verunreinigungen. Damit erzielen wir dann auch die gewünschte Wirkung.
Mit freundlichen Grüßen
Veronika Bellmann MdB