Frage an Veronika Bellmann von Sebastian M. bezüglich Soziale Sicherung
Sehr geehrte Frau Bellmann,
zwischen den jüngsten Urteilen des Bundesverfassungsgerichts zur verfassungswidrigen Diskriminierung Eingetragener Lebenspartnerschaften (ELP) haben 13 Ihrer FraktionskollegInnen eine Initiative zur Gleichstellung von Eingetragenen Lebenspartnerschaften bei der Einkommensteuer gestartet.
Viele Abgeordnete der CDU/CSU-Fraktion unterstützen dies, darunter Familienministerin Schröder, der baden-württembergische CDU-Chef Strobl, Ruprecht Polenz (CDU), Dagmar Wöhrl (CSU) und auch der Generalsekretär der sächsischen CDU und stellv. Vorsitzende Ihrer Bundestagsfraktion, Michael Kretschmer.
Ich finde das klasse! Drückt es doch auch aus, dass auch in der CDU wahrgenommen wird, dass LebenspartnerInnen die gleiche Verantwortung füreinander übernehmen, wie Eheleute.
Meine Fragen an Sie:
Würden Sie der Gleichstellung von ELP im Einkommensteuerrecht zustimmen? Wenn nein, sehen Sie in der steuerlichen Ungleichbehandlung von LebenspartnerInnen einen Vorteil für die Menschen?
Würden Sie einer Gleichstellung im Adoptionsrecht zustimmen? Wenn nein, sehen Sie darin keinen Nachteil für Kinder, wie sie bereits zu tausenden in Regenbogenfamilien leben, weil sie nicht die gleiche Sicherheit haben wie Kinder in Ehen?
Können Sie sich vorstellen, die Ehe auch für gleichgeschlechtliche Paare zu öffnen und Schwule und Lesben somit von ca. 100 weiteren Diskriminierungen im Bundesrecht zu befreien (BT-Drs 17/8248) und damit auch ein wichtiges gesellschaftliches Zeichen für mehr Akzeptanz setzen?
In Sachsen gibt es 11 Jahre nach Einführung der ELP noch immer mindestens 30 Landesgesetze, die LebenspartnerInnen diskriminieren. Sachsen ist bundesweites Schlusslicht. Sind Sie deshalb bereit, sich innerhalb der sächsischen CDU und ihres Kreisverbandes für eine schnelle und vollständige Gleichstellung der ELP in Sachsen einzusetzen und für mehr Akzeptanz von Schwulen und Lesben zu werben?
Vorab herzlichen Dank für die Beantwortung der Fragen!
Sehr geehrter Herr Manzke,
meine Antworten zu Ihren Fragen habe ich fett markiert [siehe unten: Anm. d. Red.].
- Würden Sie der Gleichstellung von ELP im Einkommensteuerrecht zustimmen?
Nein
- Wenn nein, sehen Sie in der steuerlichen Ungleichbehandlung von LebenspartnerInnen einen Vorteil für die Menschen?
„Vorteil“ ist wohl die falsche Bezeichnung. Ebenso wie „Ungleichbehandlung“. Da die ELP zwar aus einer eheähnlichen Gemeinschaft aber nicht als Ehe im rechtlichem Sinne definiert wird.
Der Europäische Gerichtshof hat sich bei der Analyse in einem früheren Verfahren zur Gleichstellung (deutsches Hinterbliebenenrecht) im Wesentlichen an die Auffassung des Bayrischen Verwaltungsgericht angelehnt und offen gelassen, ob Ehegatten und Lebenspartner in ihren Bedürfnissen, Leistungen und Berechtigungen in einer vergleichbaren Lage sind. Ehegatten sind grundsätzlich zukünftige Eltern, die ihren Kindern einen Generationsvertrag garantieren. Aus einem im Allgemeinen aus Liebe geschlossenen Bündnis auf Dauer gehen im Wege der natürlichen Fortpflanzung Kinder hervor. Die potentielle Möglichkeit des Zeugens von Kindern liegt naturgemäß in einer Verbindung zwischen Mann und Frau. Die gleichgeschlechtliche Partnerschaft bringt hingegen keine eigenen Kinder hervor. Sie gibt also den Generationenvertrag für die Zukunft keine „Schuldner“ im gesellschaftlichen Sinne. Dieser Mangel kann auch nicht durch Adoption geheilt werden. Dazu existieren schon die krudesten Vorstellungen, wie man durch künstliche Befruchtung gezeugte Kinder, Leihmutterschaften, Designerbabys usw. doch wenigstens zu „anteilig“ eigenen Kindern kommen könnte.
Mehr Steuergerechtigkeit im Allgemeinen für Familien halte ich dagegen für absolut befürwortenswert. Die Weiterentwicklung des Ehegatten- zum Familiensplitting steht deshalb bereits im Koalitionsvertrag. Über eine sich daraus bedingte Veränderung des Progressionsverlaufs müsste ebenfalls diskutiert werden. Aufgrund der besonderen Bedeutung der Ehe bleibt es nach wie vor sinnvoll und für die staatliche Gesellschaft selbst förderlich, wenn der Staat Ehe und Familie besonders schützt und fördert (Art. 6 GG). Dies stellt deshalb keine ungerechte Benachteiligung anderer Lebensentwürfe dar. Die Lebenswirklichkeit in Deutschland stellt sich nach statistischen Angaben so dar, dass es ca. 23.000 eingetragene Lebenspartnerschaften (ELP) und ca. 63.000 zusammen lebende gleichgeschlechtliche Paare, aber ca. 10 Millionen Ehepaare, davon ca. 8 Millionen Familien, also Ehepaare mit Kindern, gibt.
- Würden Sie einer Gleichstellung im Adoptionsrecht zustimmen?
Nein
- Wenn nein, sehen Sie darin keinen Nachteil für Kinder, wie sie bereits zu tausenden in Regenbogenfamilien leben, weil sie nicht die gleiche Sicherheit haben wie Kinder in Ehen?
Nein
- Können Sie sich vorstellen, die Ehe auch für gleichgeschlechtliche Paare zu öffnen und Schwule und Lesben somit von ca. 100 weiteren Diskriminierungen im Bundesrecht zu befreien (BT-Drs. 17/8248) und damit auch ein wichtiges gesellschaftliches Zeichen für mehr Akzeptanz setzen?
Nein
- In Sachsen gibt es 11 Jahre nach Einführung der ELP noch immer mindestens 30 Landesgesetze, die LebenspartnerInnen diskriminieren. Sachsen ist bundesweites Schlusslicht. Sind Sie deshalb bereit, sich innerhalb der sächsischen CDU und ihres Kreisverbandes für eine schnelle und vollständige Gleichstellung der ELP in Sachsen einzusetzen und für mehr Akzeptanz von Schwulen und Lesben zu werben?
Auch der Freistaat Sachsen hat sich bestehenden Gesetzen ggf. der geltenden Rechtsprechung anzupassen. In den Rechtsbereichen in denen aus entsprechenden Urteilen die notwendigen Konsequenzen zu ziehen sind, hat er diese in die Rechtspraxis umzusetzen. Darüber hinaus gehende „Werbung“ unterstütze ich nicht!
Mit freundlichen Grüßen
Veronika Bellmann