Liebe, sehr geehrte Frau Verena Schäffer, bzgl. der Opfer sex. Gewalt in der Neurol. Abt. des Ev. KH Bielefeld mache ich mir weiter Sorgen. Wie sollen denn die Opfer ihre Rechte wahrnehmen,
wenn sie gar nicht wissen, was vorgefallen ist. Propofol ist ein Narkotikum und so auch in der Roten Liste gelistet. Daher besteht kein Bewußtsein für diese Taten, die traumatischen Inhalte sind allerdings unbewußt fragmentiert im Körpergedächntnis
gespeichert und führen zu Symptomen und Erkrankungen. Da die Patientinnen höchstwahrscheinlich ohnehin schwer erkrankt sind, sonst wären sie nicht stationär in der Neurologie gewesen, könnte eine Zuordnung noch schwieriger werden. Auch ist die Anwendung eines Narkotikums ohne Aufklärung und Einwilligung durch Patienten bereits eine Körperverletzung. Mir scheint hier Einiges verharmlost zu sein, ganz zu schweigen von dem schweren Vertrauensmißbrauch durch einen verbrecherischen Arzt.
Als Ärztin hatte ich mich vor einiger Zeit bereits an die Ärztekammer WL gewandt, wo ich in meiner Auffassung bestätigt wurde, dass alle Opfer informiert werden müssen, damit das Opferentschädigungsgesetz greifen kann.