Frage an Verena Osgyan von Oliver S.
Sehr geehrte Frau Osgyan,
ich habe gesehen, daß Sie sich an der von Ihrer Partei initiierten Abstimmung zu dem Dringlichkeitsantrag TTIP nicht beteiligt haben. Bitte nehmen Sie zur Kenntnis, daß ich von Ihnen als jeweiliger Vertreter der initiierenden Partei erwarte, daß Sie sich bei diesen Abstimmungen auch beteiligen. Ich kann das nicht verstehen bzw. akzeptieren (ausser Sie sind krank oder anderweitig massiv verhindert)
Können Sie mir bitte erklären wie zu dieser Art Abstimmungen (Antrags-Einbringung durch die eigene Partei und dann Abstimmungen hierzu) der Abstimmmodus in Ihrer Partei explizit geregelt ist. Gibt es hierzu überhaupt eine "Regel", oder wird hier nur eine lose moralische Verpflichtung geltend gemacht?
Meinen ausführlichen Kommentar zum leider verlorenen Dingrlichkeitsantrag TTIP 2014 Ihrer Partei können Sie auf Abgeordnetenwatch.de und unter der betreffenden Abstimmungsinfoseite finden. Nochmal: Sie sollten IMMER als initiierende Partei auch geschlossen abstimmen. Eine Terminsetzung zu Abstimmung sollte immer soweit im Voraus möglich sein.
Bitte sehen Sie diesen Kommentar auch im Zusammenhang mit weiteren ähnlich verlaufenen Abstimmungen. Ich werde weiterhin auf diese Informationen achten und diese auch verteilen.
Nichtsdestotrotz, viel Erfolg in Ihrer weiteren Arbeit!
Mit besten Grüßen,
Oliver Schubert
Sehr geehrter Herr Schubert,
herzlichen Dank für Ihre Anfrage und auch für Ihr wachsames Auge.
Ja, zu meinem eigenen großen Bedauern war es mir tatsächlich an diesem Tag nur zum Teil möglich, an der Plenarsitzung teilzunehmen, da ich eine andere terminliche Verpflichtung im Rahmen meiner Abgeordnetentätigkeit nachgehen musste während dieser Abstimmung den Empfang einer Besuchergruppe auf Einladung des Landtagsamts. Selbstverständlich ist die Teilnahme an den Vollversammlungen des Landtags verpflichtend und wir versuchen gerade als relativ kleine Fraktion, soweit als möglich an allen Abstimmungen vollzählig teilzunehmen. Dennoch gibt es gelegentlich triftige Hinderungsgründe, da sich leider für die Fraktionsarbeit externe Termine nicht immer mit den Sitzungszeiten koordinieren lassen und es deshalb unter Umständen eine Abwägung darstellt, ob der oder die Abgeordnete in dem Fall an einem solchen Termin teilnehmen muss. In dem Fall erhält er oder sie in Abstimmung mit der Fraktion eine Entschuldigung für das Plenum. Das ist z.B. der Fall, wenn jemand für seine Fraktion in ein anderes Gremium entsandt wird um dort ein Stimmrecht auszuüben, wie z.B. in meinem Fall bei Sitzungen des Rundfunkrats oder der evangelischen Landessynode. Für solche Termine gibt es nach der Geschäftsordnung des Landtags eine Befreiung, deshalb wird es nahezu nie möglich sein dass alle Abgeordnete egal welcher Fraktion vollzählig im Plenum sind. Seien Sie aber versichert, dass ich wie meine anderen Grünen Kollegen und Kolleginnen auch meiner Anwesenheitspflicht sehr sorgsam nachkomme.
Mit freundlichen Grüßen
Verena Osgyan