Frage an Verena Osgyan von Deniz D. bezüglich Lobbyismus & Transparenz
Sehr geehrte Frau Osgyan,
als Nürnberger interessiert mich die aktuelle Debatte um das neue Deutsche Museum besonders - wie Sie sicherlich wissen dürften, hat die CSU einen "Gegenangriff" vorgenommen und fragt, ob es eine öffentliche Vergabe der Immobiliengutachten gab, da Fraktionsgeld letztendlich Steuergeld ist. Diese Frage möchte ich an Sie weiterleiten und bitte hier um eine Antwort.
Sollte es "Unregelmäßigkeiten" gegeben haben, so bleiben Sie bitte an der Sache dran! Es kann nicht sein, dass Steuergelder pulvarisiert werden.
Sehr geehrter Herr Durmaz,
vielen Dank für Ihre Anfrage bzgl. der Finanzierung unserer Gutachten zur Miete des Deutschen Museums in Nürnberg. Zur Finanzierung der Wahrnehmung von Fraktionsaufgaben erhalten die Fraktionen Zuschüsse nach Art. 3 BayFraktG. Eine der ureigensten Aufgaben der Fraktionen in einer parlamentarischen Demokratie ist die Kontrolle der Staatsregierung. Um diese Kontrollfunktion effektiv ausüben zu können, erhalten die Fraktionen, die nicht die Staatsregierung tragen, einen finanziellen Zuschlag für jedes Mitglied (sog. Oppositionszuschlag). Auch Art. 16a Abs. 2 Satz 2 der Bayerischen Verfassung schreibt die finanzielle, personelle und sachliche Ausstattung der Oppositionsfraktionen und -abgeordneten verfassungsrechtlich fest und räumt einen entsprechenden Anspruch ein. Es ist auch vom Bayerischen Obersten Rechnungshof ausdrücklich anerkannt, dass sich die Fraktionen bei der Wahrnehmung ihrer Aufgaben einer wissenschaftlichen Assistenz und externer Zuarbeit durch Expert*innen bedienen können. Die für die beiden Gutachten zum Thema „Außenstelle Deutsches Museum in Nürnberg“ verwendeten Mittel stellen demzufolge eine zweckentsprechende Verwendung von Fraktionsmitteln der drei Oppositionsfraktionen Grüne, SPD und FDP dar.
Zu Ihrer Frage, ob es zu den immobilienrechtlichen Gutachten eine „Vergabe“ gab, ist festzuhalten, dass es bislang noch nicht rechtlich geklärt und näher diskutiert ist, ob auch politische Parteien und die Parlamentsfraktionen als funktionelle öffentliche Auftraggeber zu bewerten sind und auf sie das Vergaberecht überhaupt anwendbar ist. Als Fraktion Bündnis 90/Die Grünen haben wir uns eine Selbstverpflichtung in Form einer internen Vergaberichtlinie auferlegt, deren Kriterien im vorliegenden Fall selbstverständlich beachtet wurden.
Dass die CSU nun kommentiert, dass unsere Gutachten ebenfalls mit Steuergeldern gezahlt wurde, zeigt nur, dass sie vom eigentlichen Thema ablenken will und keine schlagkräftigeren Argumente zur Entkräftung der vorliegenden Ergebnisse unserer Gutachten und unserer Kritik an der exorbitanten Mietzahlung hat. Ich betone nochmal, dass SPD, FDP und Grüne das Konzept des Zukunftsmuseums und die Einrichtung der Zweigstelle in Nürnberg grundsätzlich begrüßen – aber nicht zu diesen Konditionen.
Ich hoffe, ich konnte Ihre Frage schlüssig beantworten und bedanke mich für Ihr Interesse!
Mit freundlichen Grüßen
Verena Osgyan, MdL
Bündnis 90/ Die Grünen im Bayerischen Landtag
Stellvertretende Fraktionsvorsitzende
Sprecherin für Wissenschaft und Hochschulpolitik