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Verena Hubertz
SPD
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Frage von Mario B. •

Warum wehrt sich die SPD so dagegen, Arbeitnehmer zu entlasten?

Sehr geehrte Frau Hubertz,

lt. der BILD (https://www.bild.de/politik/inland/beitraege-auf-zinsen-und-renditen-kassen-chef-robert-habeck-nimmt-sparern-geld-fuers-alter-weg-67850ae387b4f36bb7ce4b8e) stimmen Sie dem Vorschlag des Bundeswirtschaftsministers zu, auch auf Kapitalerträge Sozialversicherungsbeiträge einzubehalten: „Die Kassiererin müsse prozentual mehr ihrer Bruttoeinkünfte abgeben als der Privatier mit einem einträglichen Depot.“

Warum entlasten Sie nicht einfach die Kassiererin? SV-Beiträge sind nach oben gedeckelt (Beitragsbemessungsgrenze), aber nicht nach unten. Selbst jemand mit Mindestlohn (ca. 2300 € brutto pro Monat, Vollzeit, in Steuerklasse 1) zahlt schon über 150 Euro Lohnsteuer und 500 Euro SV-Beiträge im Monat. Warum werden hier nicht die mal die Arbeitnehmer entlastet?

Finden Sie es vertretbar, Bevölkerungsgruppen gegeneinander auszuspielen? Als kleiner Arbeitnehmer, der selbst Verantwortung übernimmt und Geld anspart, macht die SPD keine Politik für mich!

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Antwort von
SPD

Sehr geehrter Herr B.

vielen herzlichen Dank für Ihre Frage. 

In den vergangenen 3 Jahren hat sich die SPD stark dafür eingesetzt, die Arbeitnehmer zu entlasten und konnte bereits einige Maßnahmen durchsetzen. 

Der Grundfreibetrag und der Kinderfreibetrag in der Einkommensteuer sind Jahr für Jahr erhöht worden. Im Jahr 2024 ist der Grundfreibetrag um insgesamt 876 Euro auf 11.784 Euro und der Kinderfreibetrag um insgesamt 588 Euro auf 9.540 Euro gestiegen. Zudem haben wir den Einkommensteuertarif abgesenkt, damit Lohnerhöhungen, die die Inflation ausgleichen sollen, nicht zu einer höheren Besteuerung führen. Das bedeutet: weniger Steuern, mehr Netto. Das Inflationsausgleichsgesetz brachte 48 Millionen steuerpflichtigen Bürgerinnen und Bürgern 2023 und 2024 zusammengerechnet eine Entlastung über insgesamt rund 50 Milliarden Euro. 

Außerdem wurde der Mindestlohn auf Empfehlung der Mindestlohnkommission zum 1. Oktober2022 auf 12 Euro angehoben. 2025 steigt er weiter auf 12,82 Euro. Dazu wurde das Kindergeld auf 250 Euro pro Kind erhöht. Zudem ist die Höchstgrenze für Midijobs seit 2023 von 1.600 auf 2.000 Euro pro Monat gestiegen. Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer zahlen im Einkommensbereich unterhalb dieser Grenze weniger Sozialabgaben, erwerben dabei aber die vollen Ansprüche in den Sozialversicherungen. 

Weitere Entlastungen sowie ihre detaillierte Ausführung können Sie gerne bei der Parteibilanz hier nachlesen: https://www.spdfraktion.de/system/files/documents/fraktion-intern-3_4-2024.pdf 

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