Warum erhalten wir Vorruheständler keine Energiepauschale obwohl wir mtl. Einkommensteuer bezahlen.
Hallo Fr.Hubertz,
Wenn ich die Nachfolgenende Information vom Bundesfinazministerium lese,kann man es nicht verstehen das hier mit zweierlei Mass gemessen wird,und man ausgegrenzt wird.
" Wir lassen niemanden allein“ – so formulierte es Kanzler Scholz
Meine Meinung lt.: Wir sind die Verlierer, nur weil wir im Vorruhestand sind .
Danke das Sie sich die Zeit nehmen, aber ich weiß jetzt schon das wir zu den Verlierer gehören.
mit freundlichen Grüßen
Ottmar S.
Lt. Finanzministerium
Die Energiepreispauschale (auch: Energiebonus oder Energiepauschale, Abkürzung: EPP) ist eine Einmalzahlung in Höhe von 300 Euro an alle in Deutschland einkommensteuerpflichtigen Erwerbstätigen, die im Rahmen des sogenannten zweiten Entlastungspakets[1] im Mai 2022 beschlossen wurde, um die finanziellen Auswirkungen der gestiegenen Energiekosten abzumildern. Die Energiepreispauschale wurde durch das Steuerentlastungsgesetz 2022[2] in das Einkommensteuergesetz aufgenommen (siehe §§ 112 bis 122 EStG).[3]
Sehr geehrter Herr S.,
vielen Dank für Ihre Nachfrage. Das "Wir lassen niemanden allein" gilt weiterhin, niemand darf unter den aktuellen Umständen besonders leiden. Deswegen haben wir als Ampel-Koalition im letzten beschlossenen Entlastungspaket auch festgelegt, dass auch Rentnerinnen und Rentner eine Energiepauschale erhalten werden. Dazu gehören dann auch Vorruheständler wie Sie. Ich hoffe dass ich mit meiner Antwort für etwas Erleichterung sorgen konnte.
Mit freundlichen Grüßen nach Hermeskeil,
Verena Hubertz