Frage von Elke H. •

Sehr geehrte Frau Hubertz, unterstützen Sie einen Antrag zum Verbot der AfD vor dem BvfG? Vielen Dank für Ihre Antwort im Voraus

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Antwort von
SPD

Sehr geehrte Frau H.

vielen herzlichen Dank für Ihre Frage. 

Ich werde derzeit oft nach meiner Haltung zum sogenannten „AfD-Verbotsantrag“ gefragt. Für mich ist klar: Diese Partei verbreitet nicht nur Hetze, sondern stellt eine gezielte Gefahr für unsere Demokratie dar. Sie arbeitet systematisch daran, unser freiheitlich-demokratisches Grundwesen zu untergraben. Allerdings ist die Frage eines möglichen Verbots der AfD nicht nur eine rechtliche, sondern auch eine moralische und gesellschaftliche Entscheidung – und vor allem eine sehr notwendige, wenn es darum geht, unsere Demokratie zu schützen. 

Das Grundgesetz hat uns mit dem Parteiverbotsverfahren nach Artikel 21 Absatz 2 das schärfste Instrument an die Hand gegeben, um die Feinde unserer Demokratie zu bekämpfen. Aber dieser Schritt ist nicht einfach ein politisches Manöver – er ist der schwerwiegende, letzte Akt, um das zu schützen, was unsere Gesellschaft zusammenhält. Ein solcher Antrag erfordert mehr als bloße Empörung und politische Rhetorik. Es braucht eine gründliche, sorgfältige Sammlung von Beweisen, die nicht einfach zu beschaffen sind. Das Bundesamt für Verfassungsschutz arbeitet intensiv an der Aufklärung, aber die Erkenntnisse sind noch nicht vollständig, um eine solche Klage vor dem Bundesverfassungsgericht mit Erfolgsaussicht zu führen. Wir haben einen Schuss und der muss sitzen. Ansonsten könnte ein Konjunkturprogramm für die AfD als unerwünschtes Resultat drohen. Ein Antrag wäre in dieser Phase ohne Mehrheiten und ausreichend Beweise nicht hilfreich.

Deshalb steht für mich außer Frage: Sobald das Bundesamt für Verfassungsschutz die AfD als extremistisch und verfassungsfeindlich einstuft, werde ich einen Verbotsantrag mittragen und unverzüglich unterzeichnen. Die Verteidigung unserer Demokratie duldet kein Hadern.

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Verena Hubertz
SPD