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Verena Hubertz
SPD
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Frage von Gaby W. •

Sehr geehrte Frau Hubertz, bis heute, 27.1.23 ist noch nicht geklärt, ob und wann Vorruheständler die Energiepauschale erhalten. Wieso werden wir ausgeschlossen?

 Nette Grüße G. W.

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Antwort von
SPD

Sehr geehrte Frau W.,

vielen Dank für ihre Nachfrage. Die Energiepauschale ist eine Pauschale speziell für Berufstätige. Für diese und alle anderen Bevölkerungsgruppen inklusive aller Vorruheständlerinnen und Vorruheständlern haben wir im vergangenen Dezember im Bundestag die Energiepreisbremsen verabschiedet. Diese gilt seit dem 1. Januar und kommt ausnahmslos allen Bürgerinnen und Bürgern in Deutschland zugute. 

Vorruheständler, die jedoch gleichzeitig einer bezahlten Tätigkeit nachgehen, hatten/haben selbstverständlich Anspruch auf die Pauschale.

Ich hoffe, das hilft fürs Verständnis!

Mit freundlichen Grüßen 

Verena Hubertz

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