Frage an Verena Brüdigam von Günter M. bezüglich Finanzen
Sehr geehrte Frau Brüdigam,
der Bundestag stimmte vor der Sommerpause über bestechliche und korrupte MdB`s ab...
Ich bin der Meinung kriminelle Politiker gehören nicht in den Bundestag.
Was ist Ihre Meinung?
mfg Günter Mühlbauer
Sehr geehrter Herr Mühlbauer,
selbstverständlich möchte auch ich keine kriminellen Politiker im Bundestag haben.
Meine in dieser Hinsicht restriktive und intolerante Haltung können Sie an folgendem Satzungsänderungsantrag erkennen. Ich bin Unterstützer dieses Antrags, der beim nächsten Bundesparteitag der Alternative für Deutschland zur Abstimmung ansteht:
Unvereinbarkeit von Vorstrafe und Parteiamt
Zur Wahrung von Integrität und Redlichkeit in der Partei möchten wir keine vorbestraften Bürger in Parteiämtern.
Wir schlagen deshalb die Ergänzung des Paragrafen 8 der Satzung der Partei vor:
§ 8 - Ordnungsmaßnahmen
(5) Gilt ein Parteimitglied als vorbestraft im Sinne des deutschen Strafrechts ist der Bundesvorstand oder der für das Mitglied zuständige Landesvorstand gehalten, Ordnungsmaßnahmen nach Abs. 2 b (Enthebung von einem Parteiamt), 2c (Aberkennung der Fähigkeit für ein Parteiamt) oder 2d (Parteiausschluss) beim zuständigen Schiedsgericht zu beantragen.
(6) Jedes Parteimitglied hat die Pflicht, persönliche Eintragungen im Bundeszentralregister (=Vorstrafe) vor einer Kandidatur für ein Parteiamt an den Bundesvorstand zu melden. Ferner hat jeder Träger eines Parteiamts die Pflicht Strafen oder Strafbefehle, die einen Eintrag im Bundeszentralregister nach sich ziehen, unverzüglich dem Bundesvorstand mitzuteilen. Es gilt eine 10-Tagesfrist nach Zeitpunkt der Rechtskraft.
Mit freundlichen Grüßen,
Verena Brüdigam