Frage an Vanessa Gronemann von Gabriele M. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen
Sehr geehrte Abgeordnete,
ich bin als Heilpraktikerin für Klassische Homöopathie selbständig tätig. Angesichts der öffentlichen Dabatte um die Homöopathie und dem vom BMG ausgeschriebenen Rechtsgutachten zum Heilpraktikerrecht habe ich folgende Fragen an Sie:
Wie stehen Sie zur Homöopathie und zur Freiheit der Therapiewahl der Patienten?
Wie setzen Sie sich für den Berufsstand der Heilpraktiker konkret in Kassel ein?
Was kann ich als Heilpraktikerin tun, um die Grünen für die Probleme meines Berufsstandes zu sensibilisieren?
Über eine konkrete Antwort würde ich mich freuen!
Sehr geehrte Frau Mayer,
vielen Dank für Ihre Frage zur Homöopathie und der Position der Grünen zu diesem Thema.
Ich möchte zunächst darauf hinweisen, dass die Grüne Partei sich derzeit in einem Abstimmungsprozess befindet und wie viele andere Parteien noch keine abschließende Position zur Homöopathie verabschiedet hat.
Auf der letzten Bundesdelegiertenkonferenz im November 2019 wurde ein anderes Papier zur Gesundheitspolitik beschlossen. Welches Sie hier finden können: https://cms.gruene.de/uploads/documents/Verschiedenes-Gruene-Gesundheitspolitik-Beschluss-BDK-11-2019.pdf. Darin ist unter anderem ein Bekenntnis zur Therapiefreiheit und zum Selbstbestimmungsrecht von Patient*innen enthalten: „Grüne Gesundheitspolitik bekennt sich ausdrücklich zum Selbstbestimmungsrecht der Patient*innen, zur Therapiefreiheit der Behandelnden zur Therapievielfalt und einem solidarisch finanzierten und auf der Grundlage empirischer Daten und wissenschaftlich bewerteter Erkenntnisse arbeitenden Gesundheitssystem.“
Jede Wissenschaft bedient sich verschiedener Methoden und für verschiedene Erkenntnisgewinne ist eine Methodenvielfalt durchaus hilfreich. Gleichzeitig ist es wichtig, dass die Wirksamkeit unserer Medikamente objektiv überprüfbar ist. Als Sprecherin für den Schutz von Verbraucher*innen ist es mir besonders wichtig, dass Medikamente – um dafür zu sorgen, dass sie hilfreich und nicht gefährlich sind – ihre Wirksamkeit und ihre Unbedenklichkeit in einem Zulassungsverfahren beweisen. Es muss nicht nur gezeigt werden, dass ein Medikament wirkt, sondern es muss auch bewiesen werden, dass das Medikament besser wirkt als ein Placebo, wobei auch die Wirkung von Placebos und Gesprächstherapie nicht unterschätzt werden darf. Es gibt zwar Einzelstudien, die eine heilende Wirkung von homöopathischen Mitteln nahelegen, eine umfassende Wirkung, die über die Wirkung eines Placebos hinausginge, konnte in Meta-Studien (noch) nicht belegt werden.
Derzeit hat etwa die Hälfte der Krankenkassen integrierte Versorgungverträge mit dem Deutschen Zentralverein homöopathischer Ärzte abgeschlossen. Diese integrierten Versorgungsverträge sehen eine Erstattung von Behandlungsgesprächen mit Homöopath*innen vor. Diese Erstattung lediglich einen sehr kleinen Anteil der Behandlungskosten aus. Zudem können nur Gespräche, keine homöopathischen Mittel abgerechnet werden. Obwohl die Forschung zu psychologischen Faktoren der Behandlung von Patient*innen derzeit noch am Anfang steht, kann man heute schon annehmen, dass psychologische Faktoren einen positiven Einfluss auf die Gesundheit von Patient*innen haben und dass deshalb auch die refinanzierten Gespräche eine wichtige Rolle spielen können.
Wie Sie sehen, kann das Thema Homöopathie differenziert betrachtet und kontrovers diskutiert werden. Ich hoffe, Sie haben Verständnis dafür, dass eine solche Diskussion auch in der GRÜNEN Partei stattfindet. Unser Grundsatzprogramm wird derzeit überarbeitet, in diesem Kontext werden wir uns auch über eine Position zur Homöopathie verständigen.
Mir und auch der GRÜNEN Partei ist es wichtig, dass Patient*innen informiert über ihre Therapie entscheiden können. Grundsätzlich steht für die GRÜNE Fraktion im Hessischen Landtag eine effektive Patientenversorgung mit hohen Gesprächsanteilen im Vordergrund der Versorgung. Die Gespräche mit Patient*innen müssen deshalb in Vergütung und Ausbildung einen höheren Stellenwert bekommen.
Ich hoffe, ich konnte Ihnen ein wenig weiterhelfen. Wenden Sie sich gerne an mich, wenn Sie weitere Fragen oder Anregungen haben.
Mit freundlichen Grüßen
Vanessa Gronemann