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Vanessa Gronemann
Bündnis 90/Die Grünen
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Frage von Birgit J. •

Frage an Vanessa Gronemann von Birgit J. bezüglich Umwelt

Sehr geehrte Frau Gronemann,

die Grünen wollen zusammen mit der CDU den Ausbau weiterer Windkraftanlagen voran bringen. Hierzu sollen in erster Linie Waldflächen genutzt werden. Die negativen ökologischen Auswirkungen sind in einigen Bereichen schon heute bekannt.
Die Grünen tun immer so als seien sie ein Vertreter der Umwelt, unterstützen aber tatsächlich solche fragwürdige Projekte, deren negative ökologische Folgen schon heute absehbar sind. Flächenversiegelung in ökologisch sensiblen Gebieten, Artensterben von Tieren, welche sich nicht anpassen können, nicht absehbare Folgen für das Grundwasser aufgrund der zunehmenden Versiegelung in den Wäldern….Negativ Beispiele gibt es schon genug.
Haben sich die Grünen mittlerweile ökologisch verabschiedet?

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Antwort von
Bündnis 90/Die Grünen

 Sehr geehrte Frau Jacob,

ganz im Gegenteil. Wir Grüne sind die einzige Partei, die sich klar zum Umwelt- und Klimaschutz positioniert. Für uns bestehen diese im Grunde aus drei Säulen: der Verkehrswende, der Agrarwende und  der Energiewende. Um bei der Energiewende voranzukommen, brauchen wir einen Ausbau der Erneuerbaren Energien. Aus diesem Grund hat sich die Hessische Landesregierung bereits 2011 auf dem Hessischen Energiegipfel das Ziel gesetzt, bis 2050 den Endenergieverbrauch in unserem Bundesland möglichst zu 100% aus regenerativen Energien zu decken.

Die Windkraft ist hier ein wesentlicher Bestandteil. Daher hat eine breite Mehrheit im Landtag beschlossen 2% der Landesfläche für die Nutzung von Windkraft zur Verfügung zu stellen. Die Auflagen für den Bau von Windrädern im Wald sind hoch.  Bereits bei der Regionalplanung und dem Ausweisen von Vorrangflächen greift das Artenschutzrecht. Vor dem Bau jeder einzelnen Anlage wird im Rahmen des Genehmigungsverfahrens detailliert überprüft, ob alle rechtlichen Anforderungen an einen gesetzeskonformen Betrieb der Windenergieanlage gegeben sind. Nur wenn dies der Fall ist und die strengen gesetzlichen Vorgaben - unter anderem aus den Bereichen Umwelt-, Denkmal- und Naturschutz - erfüllt werden, kann der Bau genehmigt werden.

Bei der Entscheidung über entsprechende Standorte werden vorwiegend Windwurfflächen oder Fichtenschonungen gewählt. Ausgleichspflanzungen sind verpflichtend Teil jeder Genehmigung. So wird der gerodete Wald (pro Windkraftanlage 0,4-0,6 ha) teilweise wieder aufgeforstet. Der für die nicht wiederaufgeforsteten Flächen werden Ausgleichszahlungen erforderlich, die an anderer Stelle in Hessen ausgewählte Naturschutzmaßnahmen finanzieren. Nach dem Rückbau (Fundamententnahme eingeschlossen) in 20-30 Jahren finden wieder Aufforstungen statt, so dass eine rückstandsfreie Waldfläche wieder möglich wird.

Ich hoffe, meine Antwort konnte Ihnen weiterhelfen.

Mit freundlichen Grüßen

Vanessa Gronemann

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