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Valentin Abel
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Frage von Jürgen K. •

Frage an Valentin Abel von Jürgen K. bezüglich Verbraucherschutz

Sehr geehrter Herr Abel,

laut Wikipedia verdanken wir es der EU Richtlinie 2001/95/EG über die allgemeine Produktsicherheit, dass in Deutschland das Produktsicherheits Gesetz erlassen wurde.
Dort heißt es im §3 sinngemäß: Ein Produkt darf, [..], nur auf dem Markt bereitgestellt werden, wenn es bei bestimmungsgemäßer oder vorhersehbarer Verwendung die Sicherheit und Gesundheit von Personen nicht gefährdet.

Jedoch verdanken wir es einer anderen EU Richtlinie, dass dieser §3 ProdSG leider nicht für Tabakwaren gilt.

Gibt es Ihrer Meinung nach, abgesehen von persönlichen Interessen einiger EU-Kommisare und anderer Endscheidungsträger, wenigstens einen vernünftigen Grund für die Beibehaltung dieser Ausnahme?

Und falls nicht, welche Konsequenzen würden Sie daraus als evtl. künftiger EU-Abgeordneter ziehen?

Mit freundlichen Grüßen
J. K.

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Antwort von
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Nicht nur Tabakwaren fallen nicht unter 2001/95/EG, sondern auch alle anderen Arten von Genuss- und Suchtmitteln oder auch ganz normale Lebensmittel – das aus dieser Richtlinie resultierende ProdSG beschränkt sich nicht umsonst auf technische Erzeugnisse. Während kein Zweifel daran besteht, dass Tabakwaren gesundheitsschädlich sind, könnten wir basierend auf dieser Argumentation trefflich über den künftigen Umgang mit Süßwaren streiten.
Dementsprechend möchte ich den Nichtraucherschutz und die Prävention nicht mit einer Richtlinie verbinden, die nicht für diesen Zweck erdacht wurde. Stattdessen sollten wir den öffentlichen Nichtraucherschutz europaweit verbessern, Geld in Prävention stecken, externe Kosten für das Gesundheitswesen über Tabaksteuern abbilden und vor allem bestehende Schlupflöcher schließen. Es erschließt sich mir zum Beispiel nicht, warum viele Regulierungen nur für Zigaretten gilt, nicht jedoch für Zigarillos.

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