Frage an Uwe-Volkmar Köck von Matthias M. bezüglich Wirtschaft
Sehr geehrter Herr Dr. Uwe-Volkmar Köck
Im BestattG LSA vom 5. Feb. 2002 wird im §11 (3) für Särge ausgeführt:
"Nach dem Transport sind die Leichen in Särge aus umweltverträglichem Material umzubetten, das innerhalb der Ruhezeiten für Leichen zersetzbar ist, wenn zum Transport nicht bereits derartige Särge verwendet worden sind."
Meine Fragen:
- Wie ist ein umweltgerechtes Material, welches zersetzbar sein muss, zu definieren?
- Warum sind für Urnen dazu keine Normen festgelegt worden?
- Wie wird mit so genannten „vergänglichen Metallurnen“ nach Ablauf der Ruhezeit verfahren?
Sehr geehrter Herr Malok,
ich war bisher ausschliesslich und über beide Ohren mit dem "diesseits" beschäftigt, so dass ich mich im Augenblick außer stande sehe, zu der von Ihnen berechtigt nachgefragten Problematik qualifiziert äußern zu können. Sollte Ihr Interesse an dieser Frage über den Wahltermin hinaus Bestand haben, bin ich gern zu einem Meinungsaustausch bereit. Zuvor müsste ich allerdings den gesetzlichen Rahmen und die Umweltaspekte prüfen. Unabhängig davon werde ich Ihre Frage in die neue Fraktion mitnehmen bzw. an Sie weiterleiten.
Mit freundlichen Grüßen
Dr. U.-V. Köck