Frage von Anna W. • 15.10.2024
Einbürgerung Bearbeitingszeiten: Behörde Offensichtlich gegen § 75 VwGO stossen
Sehr geehrte Herr Serke seit mehrere Jahren RP Darmstadt ankündigt wartezeiten von mehr als 1 Jahr bis Bearbeitungsbeginn des Einbuergerungsverfahren obwohl diese die im § 75 VwGO vorgesehene Bearbeitungszeiten überschreiten und zum Untätigkeitsklagen führt. Das gleiche gilt jetzt fuer Einbuergeerungsamt Frankfurt am Main. Wie so wird das toleriert? Was wird im Hessen dagegen unternommen? Gibt es ein Plan auf Digitalisierung des Prozess so wie im Andere Bundesländern?
https://rp-darmstadt.hessen.de/gesellschaft-und-integration/migration/einbuergerung#:~:text=Daher%20beträgt%20die%20Wartezeit%20bis,der%20Gleichbehandlung%20grundsätzlich%20nach%20Antragseingang.
Antwort ausstehend von Uwe Serke CDU