Würden Sie sich dafür einsetzen, dass die Durchführung von Wandertagen im hessischen Staatswald kostenfrei durch die Forstämter genehmigt werden?
Der Landesbetrieb Hessen-Forst verlangt für die Nutzung des hessischen Staatswaldes für Wanderstrecken bei Wandertagen von gemeinnützigen Vereinen eine „Nutzungspauschale“ in von 297,50 Euro, wenn mehr als 200 Teilnehmer erwartet werden.
Der damalige zuständige Hessische Staatsminister Jörg Jordan hat 1991 zu Wanderveranstaltungen im Wald angeordnet (Staatsanzeiger für das Land Hessen 35/1991 vom 2. September 1991, Seite 2018f. Ziffer 788):
„Im Hinblick auf die besondere gesellschafts- und gesundheitspolitische Bedeutung des Sports, den hohen Freizeitwert derartiger Veranstaltungen und mit Rücksicht auf den i. d. R. gemeinnützigen Charakter der veranstaltenden Vereine bitte ich, die oben genannten Veranstaltungen im Staatswald des Landes unentgeltlich zu gestatten und zu unterstützen.“
Die Wanderfreunde Hatzbachtal meinen, dass diese Feststellung immer noch ihre Berechtigung hat. Wanderveranstaltungen von gemeinnützigen Vereinen im hessischen Staatswald sollten kostenfrei sein.
Guten Tag Herr E.,
ich melde mich in Bezug auf Ihre Frage zur Durchführung von Wandertagen im hessischen Staatswald, die Sie mir über Abgeordnetenwatch zugesandt hatte.
Der fachlichen Zuständigkeit halber, hat mein Abgeordnetenkollege, der forstpolitische Sprecher der CDU-Landtagsfraktion, Sebastian Müller, die Beantwortung Ihrer Frage übernommen, die Ihnen auch bereits zugegangen sein müsste.
Gerne hänge ich aber das Antwortschreiben nochmals an.
Viele Grüße
Uwe Serke