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Frage von Andy F. •

Frage an Uwe Schwarz von Andy F. bezüglich Gesundheit

Sehr geehrter Herr Schwarz,

Ihre Einstellung zur elektrischen Zigarette haben Sie ja nun schon der Presse mitgeteilt. Nun bedeutet ein Verbot, wie Sie es wünschen, dass viele Dampfer wieder zur deutlich schädlicheren Tabak Zigarette greifen müssen. Glauben Sie ernsthaft, dass diese Äußerungen Sinn machen? Sollten solche Äußerungen nicht vorher abgewägt werden?

Bisher hat noch keine rechtssichere Einordnung der elektrischen Zigarette stattgefunden.
Eine Einordnung sollte doch wenigsten nach geltendem Recht getätigt werden, finden Sie nicht auch?

-Tabakprodukt (rechtliche Situation: Dazu müsste Tabak enthalten sein)
-Medizinprodukt (rechtliche Situation: Hierzu müsste sie Krankheiten und Leiden verhindern, heilen, lindern oder diagnostizieren helfen)
-Arzneimittel (Rechtliche Situation: Hierzu müsste sie Krankheiten und Leiden verhindern, heilen, lindern oder diagnostizieren helfen)
-Genussmittel (so wird Sie im Moment noch gehandelt)

Frage 1: In welche der 4 Sparten würden Sie die elektrische Zigarette einstufen?
Frage 2: Würden Sie bestehende Gesetze ändern wollen, um die elektrische Zigarette neu einzustufen?
Frage 3: Würden Sie lieber eine bevorstehende Regulierung der EU, Mitte des Jahres, abwarten, und bis dahin die Genussmittelvermutung beibehalten?

Vielen Dank für Ihre Antworten.
Mit freundlichen Grüßen
Andy Farina

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Antwort von
SPD

Es gibt eine jahrzehntelange Debatte über die Schädigung von Nikotin vor allem gegenüber Passivrauchern. Die gesundheitlichen Schäden von Nikotin sind sicherlich unbestritten, laut Feststellung des Deutschen Krebsforschungsinstitutes sterben an den Folgen des Nikotinkonsums in Deutschland jährlich 140.000 Menschen. 3.500 darunter an den Folgen des Passivrauchens.
Meine Position ist es in erster Linie gewesen, die gesundheitlichen Schäden für Dritte zu minimieren, die unfreiwellig mitrauchen, insbesondere Kinder und Jugendliche. In der Folge hat es in Deutschland uneinheitliche Nichtraucherschutzgesetze in den Ländern gegeben und die vorhergesagten finanziellen Einbußen sind weitgehend nicht eingetreten, wohl aber hat der Nichtraucherschutz eine deutlich höhere Akzeptanz in Deutschland erreicht.
Die Industrie hat nun die E-Zigarette auf den Markt gebracht. Die gesundheitlichen Risiken sind bisher unklar und umstritten. Sie reichen vom harmlosen Wasserdampf bis zu hochgiftiger Nikotinsäure. Das Deutsche Krebsforschungsinstitut rät zum vorsichtigen Umgang mit E-Zigaretten. Ebenfalls die Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung und die Drogenbeauftragte der Bundesregierung.
Das Bundesinstitut für Risikobewertung stellt fest, dass bei Aromalösungen Formaldehyd freigesetzt würde. Die Bundesregierung und die Gesundheitsminister der Länder fordern eine bundesweit einheitliche Lösung, und wollen die E-Zigarette dem Arzneimittelgesetz unterstellen, so dass ein Abgabe an Kinder und Jugendliche bis zur abschließenden Klärung der Schäden nicht möglich ist. Diese Auffassung teile ich uneingeschränkt. Es geht im Kern nicht darum individuelle Rechte einzuschränken. Jeder ist für seine Gesundheit und die Abschätzung von Folgen selber verantwortlich. Es geht im Kern darum, dass Dritte und vor allem Kinder- und Jugendliche nicht geschädigt werden. Das gilt gleichermaßen für Nikotin, Alkohol, aber auch für die E-Zigarette, so lange deren gesundheitliche Unbedenklichkeit nicht wissenschaftlich belegt ist.
Darüber hinaus muss ein Flickenteppich, wie er gegenwärtig bei den Nichtraucherschutzgesetzen besteht, unbedingt vermeiden werden.

Mit freundlichen Grüßen

Uwe Schwarz MdL