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Antwort von Uwe Schummer
CDU
• 15.05.2020

Die Mittel aus dem Bildungs- und Teilhabepaket können auch für ein Mittagessen eingesetzt werden, dass nicht gemeinschaftlich stattfindet. Dadurch werden Familien mit kleinem Budget unterstützt. Gleiches gilt für Familien mit Kinderzuschlag und Wohngeld. Generell muss der Warenkorb für die Grundsicherung überarbeitet werden.

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