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Uwe Schünemann
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Frage von Hasso von W. •

Frage an Uwe Schünemann von Hasso von W. bezüglich Innere Sicherheit

Sehr geehrter Herr Schünemann,

Ihrem Ministerpräsidenten, Herrn Wulff, hatte ich am 29.12.07 einige Fragen gestellt zu dem Vorgehen der Behörden während des Treffens der Landsmanschaft der Schlesier im Juli vorigen Jahres in Hannover . In seiner Antwort hat Herr Wulff es jetzt zwar sehr begrüßt, daß das Treffen im Jahre 2007 wieder in Hannover stattgefunden hat., leider aber nicht eine einzige meiner Fragen beantwortet.. Vielleicht ist er über die Einzelheiten nicht hinreichend informiert. Als zuständiger Fachminister müsste Ihnen aber eine Antwort der gestellten Fragen möglich sein.

Meinen Sie nicht, daß der seinen Wehrdienst (notfalls sogar am Hindukusch ) leistende mündige Staatsbürger, Wähler und Steuerzahler auch in der Lage sein könnte, selbst darüber zu entscheiden, wann er wo welche Bücher sich ansieht und auch darüber, ob er sie kauft oder nicht und zwar ohne dabei durch unbefugte und unbekannte Dritte gehindert zu werden, zumal wenn er nur von einem ihm nach Art. 5 Grundgesetz zustehenden Freiheitsrecht Gebrauch macht, das alle Behörden zu respektieren haben, wei sich aus Art. 1 Grundgesetz ergibt? Auf welcher Rechtsgrundlage beruhte das Vorgehen der Behörde während des Treffens der Landsmansnchaft, das darin bestand , daß frei verkäufliche Bücher von den Verkaufsständen einiger Verlage bzw. Buchhandlungen entfernt wurden? Im einzelnen verweise ich auch auf meine Frage an Sie vom 5. Januar 2008, die bisher ohne Antwort blieb.

Mit freundlichen Grüßen
Hasso von Wedel 18. Januar 08

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Sehr geehrter Herr von Wedel,

Der Ministerpräsident hat in seiner Antwort auf Ihre Frage sehr konkret geantwortet. Ich verweise auf den letzten Absatz:

"Im Vorfeld des Schlesiertreffens 2007 in Hannover gab es bedauerlicherweise konkrete Anhaltspunkte, dass rechtsextremistisches Gedankengut bzw. Schrifttum verbreitet werden sollte. Dagegen mussten wir etwas unternehmen.
Daher haben wir einem einschlägig bekannten und unter Beobachtung des Verfassungsschutzes stehenden Verlag untersagt, für seine Publikationen auf dem Schlesiertreffen zu werben. Gegen unsere Absprachen lagen dennoch Publikationen mit rechtsextremistischem Inhalt aus. Mitarbeiter verschiedener Buchstände wurden daher unter Hinweis auf entsprechende Abmachungen mit dem Veranstalter, dass keine rechtsextremistische Literatur ausgelegt werden dürfe, höflich gebeten, die bezeichneten Bücher nicht weiter auszulegen. Die Herausnahme der Bücher aus dem präsentierten Angebot der Buchstände erfolgte demnach unter klarer Bezugnahme auf die verbindliche Zusage des Veranstalters. Die angesprochenen Standbetreiber kamen der Bitte bereitwillig nach. Von daher kann ich einen unzulässigen Eingriff ins Grundrecht auf Meinungs- und Informationsfreiheit nicht erkennen."

Dem ist aus meiner Sicht nichts hinzuzufügen.

Mit freundlichen Grüßen

Uwe Schünemann

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