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Uwe Schünemann
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Frage von Hasso von W. •

Frage an Uwe Schünemann von Hasso von W. bezüglich Innere Sicherheit

SgH Schünmann,

wie ist es möglich, daß in Niedersachsen durch das Innenministerium, an dessen Spitze Sie stehen, eine Zensur ausgeübt wird und dadurch das Grundrecht auf Meinungsfreiheit (Art. 5 Grundgesetz) in der Substanz verletzt wird?
Bei dem Treffen der Schlesischen Lansmannschaft in Hannover Ende Juni/Anfang Juli 2007 wurden von den Mitarbeitern des Landesverf.-Schutzes, für den Sie verantwortlich sein dürften, Bücher, die offenbar irgendwelchen unbekannten Dritten aus unbekannten Gründen nicht genehm waren, von den Bücherständen entfernt, obwohl diese Bücher in der Bundesrepublik frei verkäuflich sind und waren. Dies geht aus Berichten der Wochenzeitung "Der Schlesier" vom 21. und 28. September 2007 hervor und aus einem Bericht der Wochenzeitung "Junge Freiheit" vom 7. September 2007.
Auf eine evtl. Zustimmung der Schles. Landsmannschaft zu diesem Willkürakt kommt es nach meiner Meinung nicht an, wenn es zutrifft, daß die Nieders. Landesregierung den zugesagten Zuschuß zu den Kosten der Veranstaltung von dieser Zustimmung abhängig gemacht hat.
Meinen Sie nicht, daß der mündige Bürger, Wehrdienst-Leistende (notfalls am Hindukusch), Wähler und Steuerzahler
selbst in der Lage sein könnte, nicht nur die ihm auferlegten Steuern zu bezahlen sondern auch darüber zu entscheiden, welche Bücher er kauft und welche nicht, ohne dabei durch unbefugte Dritte bevormundet zu werden, zumal wenn er mit einer solchen Entscheidung nur von einem ihm in dem Grundgesetz garantierten Freiheitsrecht Gebrauch machen würde?

MfrGr
Hasso v. Wedel

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