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Uwe Schünemann
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Frage von Melanie S. •

Frage an Uwe Schünemann von Melanie S. bezüglich Recht

Sehr geehrter Herr Schünemann,

auch in Deutschland ist Menschenhandel ein lukratives Geschäft. Nach dem Lagebild des Bundeskriminalamtes werden jährlich in der Bundesrepublik durchschnittlich 600-800 Frauen Opfer von Menschenhandel. Dies dürfte indes nur die Spitze des Eisbergs sein. Das Ergebnis sehen wir in den Rotlichtvierteln. In Flatrate- und Billigbordellen müssen die Frauen für einen Hungerlohn ca. 40 Freier am Tag bedienen. Die Preise sinken immer weiter und ziehen immer mehr Kunden an, wodurch das Geschäft noch attraktiver wird. Nicht nur, dass dadurch ein frauenverachtendes Bild propagiert wird (Frau als Ware; Sex überall und billig verfügbar, Salonfähigkeit von Prostitution. Mittlerweile finden Bücherlesungen und Betriebsfeiern ganz selbstverständlich in Bordellen statt.). Die billigen Preise führen darüber hinaus dazu, dass vermehrt Frauen aus armen Herkunftsländern freiwillig oder in vielen Fällen gezwungen durch Zuhälter in deutschen Bordellen arbeiten. Experten schätzen den Anteil der Zwangsprostituierten in deutschen Bordellen auf 30 bis 50 %. Das unter Rot-Grün verabschiedete Prostitutionsgesetz verschärft die Situation, indem es den Zuhältern die Ausbeutung von Frauen erleichtert. Skrupellose Zuhälter (davon ein Großteil aus den gleichen Ländern wie die Zwangsprostituierten) nutzen die liberale Rechtslage in Deutschland. Die Fehlerhaftigkeit des Gesetzes wird bis heute nicht eingestanden. Es fehlt zudem an einer öffentlichen Empörung der Zivilgesellschaft, weil die betroffenen Frauen keine Lobby haben.
Wie stehen Sie zu dem Thema?

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haben Sie vielen Dank für Ihre Frage zu einem Thema, das viele Menschen bewegt - aber eben auch, leider, viele Menschen „kalt“ lässt! Es fehlt beim Thema Zwangsprostitution insgesamt, da haben Sie völlig Recht, an der - durchaus angezeigten - öffentlichen Empörung der Zivilgesellschaft.

In der Tat ist das 2001 von SPD und Grünen im Bund verabschiedete Gesetz zur Regelung der Rechtsverhältnisse der Prostituierten (ProstG) nicht das „Allheilmittel“, als das es der Öffentlichkeit seinerzeit von SPD und Grünen verkauft wurde. Das ProstG dient, so hat es das Bundesarbeitsgericht 2009 festgestellt, dem Schutz der Prostituierten und nicht der Förderung des Geschäfts. Wenn aber immer häufiger der Einwand erhoben wird, das ProstG erleichtere letztlich die Zwangsprostitution, so ist dies - auch vor dem Hintergrund des überragenden Stellenwerts, den unsere Verfassung der Menschenwürde beimisst - nicht hinnehmbar.

Zunächst brauchen wir belastbare Forschungsergebnisse. Unter Berücksichtigung der Schutzrichtung des ProstG gilt es sodann, das Problem der Zwangsprostitution zügig anzugehen. Es genügt im Ergebnis nicht, dass die Prostitutionsverträge 2001 aus der Sittenwidrigkeit und damit aus der Nichtigkeit (vgl. § 138 BGB) herausgeholt wurden, so dass ein vertraglich vereinbartes Entgelt ggf. eingeklagt werden kann. Vielmehr muss der Ausbeutung der Frauen und insbesondere der Zwangsprostitution nun endlich ein wirksamer gesetzlicher (und gesellschaftlicher!) Riegel vorgeschoben werden. Was die Ausbeutung von Frauen durch ihre Zuhälter angeht, so sanktioniert § 180a StGB zwar die Ausbeutung von Prostituierten. Diese Bestimmung kommt aber viel zu selten zur Anwendung, da sowohl die erforderliche wirtschaftliche Abhängigkeit als auch die persönliche Abhängigkeit in der Regel nur schwierig zu beweisen sind - nicht zuletzt weil entsprechende Aussagen, die zur Beweisführung erforderlich sind, vor Gericht nur sehr selten getätigt werden. Auch hier muss der Bundesgesetzgeber ggf. nachsteuern.

Mit freundlichen Grüßen

Ihr
Uwe Schünemann

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