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Uwe Schünemann
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Frage von Klaus H. •

Frage an Uwe Schünemann von Klaus H. bezüglich Recht

Sehr geehrter Herr Minister Schünemann,

ich danke für Ihre Antwort vom 15. 11. auf meine Fragen vom 13. 10. Leider gehen Sie nicht auf meine Fragen ein, sondern behelfen sich mit allgemeinen Aussagen zum Thema. Ich kann Ihren Aussagen entnehmen, dass Sie sich offensichtlich nicht in dem Sinne geäußert haben, dass PETA eine Organisation ist, die linksextremistisches Gedankengut vertritt. Insofern hat die Redaktion der Land und Forst den Innenminister des Landes Niedersachsen missbraucht, um Unwahrheiten zu verbreiten. Sie sind dennoch die Antwort auf meine Frage 3.) schuldig geblieben, die ich Ihnen in Erinnerung rufe:

3.) Was sind Sie gewillt zu unternehmen, um zu verhindern, dass die Redaktion der "Land und Forst" solche Aussagen verbreitet (Gegendarstellung, Abmahnung etc.?).

Ich darf Sie - auch im Sinne Ihrer eigenen Glaubwürdigkeit - um präzise Beantwortung dieser Frage bitten.

Mit freundlichen Grüßen

Klaus Hamper

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Sehr geehrter Herr Hamper,

es war mein Anliegen, Ihnen mit meinen umfassenden Ausführungen eine gut nachvollziehbare Antwort auf Ihre Fragen vom 13. Oktober 2011 zu liefern. Offenbar ist mir dies leider nicht gelungen. Gerne will ich Ihnen noch einmal erläutern, warum ich keinen Anlass sehe, in irgendeiner Form gegen die Redaktion der Zeitschrift „Land und Forst“ rechtlich vorzugehen.

Wie bereits dargelegt, erfolgt „keine gesonderte Beobachtung oder eine explizite Nennung extremistischer Tierrechtler in den jährlichen Verfassungsschutzberichten von Bund und Ländern“. Gleichwohl werden die Verfassungsschutzbehörden von Bund und Ländern selbstverständlich im konkreten Einzelfall aktiv, um Erkenntnisse über militante Tierschützer, die linksextremistische bzw. linksextremistisch beeinflusste Positionen vertreten, zu sammeln - die von mir geschilderten Beispiele bestätigen insofern die Notwendigkeit.

So heißt es denn auch am Ende meiner Antwort vom 15. November 2011: „Sofern tierrechtliche Aktivisten jedoch Bezüge zu verfassungsfeindlichen Bestrebungen, insbesondere in die linksautonome Szene aufweisen, werden sie von den Verfassungsschutzbehörden im Phänomenbereich Linksextremismus erwähnt.“ Einer Erwähnung im Verfassungsschutzbericht geht selbstverständlich eine Beobachtung durch den Verfassungsschutz voraus. Bezogen auf Ihre Frage Nr. 3 vermag ich daher keinen Widerspruch zwischen der von der Redaktion gewählten Überschrift zum Inhalt des Artikels zu erkennen. Für wie auch immer geartete rechtliche Schritte gegen die Redaktion besteht deshalb weder Anlass noch Notwendigkeit.

Mit freundlichen Grüßen

Ihr
Uwe Schünemann

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