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Uwe Schünemann
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Frage von Mary B. •

Frage an Uwe Schünemann von Mary B. bezüglich Außenpolitik und internationale Beziehungen

Nachdem jetzt fast das ganze jahr solche schlimmen Ereignisse in Syrien passieren und es einfach kein Ende nimmt verstehe ich nicht wieso Deutschland nicht spätestens jetzt das Rückabkommen beendet??!! Das hätte ich von Deutschland nicht erwartet,in meinem Familienkreis sind menschen davon betroffen,und es tut uns sehr weh dass sich einfach nichts bessert.Kettenduldungen sind doch kein Leben,das ist UNZUMUTBAR!!!!Wieso können diejenigen die bei uns ein neues Leben beginnen wollen und sich darum bemühen nicht einfach ein normales Leben bei uns führen,ohne IMMER mit der Angst zu leben dass man jederzeit abgeschoben werden kann????Und wenn die Unruhen in Syrien vorbei sind wird fröhlich weiter abgeschoben??Das kann doch nicht sein oder???Ich wünsche mir von ganzem Herzen dass man den Geduldeten aus syrien eine Chance gibt und deutsche Pässe damit sie endlich frei und glücklich leben können,weil DAS hat einfach KEINER verdient.Das verstehe ich nicht unter,,Menschenrechte"wofür Deutschland sich immer so rühmt!!!

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Sehr geehrte Frau Bauer,

bereits am 19. Mai dieses Jahres habe ich hier auf abgeordnetenwatch.de eine ganz ähnliche Frage von Herrn Ibrahim Naso beantwortet. An der Sach- und Rechtslage hat sich seitdem nichts geändert, weshalb ich zunächst auf meine dortigen Ausführungen verweisen darf.

Wir alle blicken mit Sorge auf die Ereignisse in Syrien. Aufgrund der aktuellen Situation finden Abschiebungen nach Syrien derzeit nicht statt. Mein Ministerium hat die Ausländerbehörden in Niedersachsen darauf hingewiesen, dass vollziehbar ausreisepflichtige Personen syrischer Herkunft - unabhängig von dieser vorläufigen Aussetzung der Abschiebungen - grundsätzlich folgende Möglichkeit haben: Sie können ihre individuell-konkrete Gefährdungssituation, die sich aufgrund der veränderten Entwicklungen bei einer Rückkehr nach Syrien ergeben könnte, im Rahmen eines Verfahrens zur Feststellung von Abschiebungshindernissen oder eines Asyl- bzw. Asylfolgeverfahrens beim Bundesamt für Migration und Flüchtlinge prüfen lassen, um eine weitergehende Schutzgewährung zu erreichen (die vorläufige Aussetzung der Abschiebung gilt allerdings nicht für Straftäter; insoweit behält sich das Niedersächsische Ministerium für Inneres und Port die Entscheidung über das weitere Vorgehen für jeden Einzelfall selbst vor).

Sollte sich die Lage in Syrien grundlegend ändern, so wird die tatsächliche Durchführbarkeit von Abschiebungen nach Syrien zu gegebener Zeit auf der Grundlage eines aktualisierten Lageberichts des Auswärtigen Amtes neu zu beurteilen sein. Ich gehe davon aus, dass die mit Abstand meisten syrischen Staatsangehörigen, die sich derzeit vollziehbar ausreisepflichtig in Deutschland aufhalten, zu gegebener Zeit in ihre Heimat zurückkehren wollen, um an dem Aufbau eines freien Landes mitzuwirken.

Mit freundlichen Grüßen

Ihr
Uwe Schünemann

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