Frage an Uwe Schünemann von Ralf T. bezüglich Recht
Sehr geehrter Herr Schünemann,
sie forderten im "Hamburger Abendblatt" den Einsatz der Bundeswehr im Inneren zum Schutz von Gebäuden etc.
Darf ich sie an das Grundgesetzt und die Gewaltenteilung erinnern!
Wenn sie nicht genug Polizisten haben, um solche Aufgaben zu erledigen, dann sollten sie erstens keine Stellen abbauen und zweitens mehr Stellen schaffen.
Die Bundeswehr ist nur für die Verteidigung des Landes zuständig.
Wenn sie solche Angst vor Terror schüren, nur um ihre Ziele verwirklichen zu können, ist das schon sehr bedenklich.
Ich würde gerne von ihnen wissen, warum sie der Meinung sind, dass die Polizei und die entsprechenden Spezialkräfte, nicht in der Lage sein sollten, die Sicherheitsaufgaben im Landesinneren durchzuführen?
Mit freundlichem Gruß
PS:
Ich werde NICHT an die private Emailadresse schreiben, weil bischer KEIN CDU-Politiker daraufhin geantwortet hat.
Sehr geehrter Herr Tralow,
vielen Dank für Ihre Frage zum Thema „Einsatz der Bundeswehr im Innern“! Zunächst darf ich Sie insoweit korrigieren, als in Niedersachsen seit der Übernahme der Regierungsverantwortung durch CDU und FDP im Jahre 2003 - entgegen dem bundesweit festzustellenden Trend - die Polizei personell erheblich verstärkt wurde. Derzeit gibt es in Niedersachsen so viele Polizistinnen und Polizisten wie nie zuvor seit der Gründung des Bundeslandes im Jahre 1946. Nicht zuletzt dadurch erklärt sich übrigens, dass die Aufklärungsquote in Niedersachsen seit 2003 von 53,5% auf 62,9% (2010) gesteigert werden konnte - bundesweit ein Spitzenwert!
Ich vertraue auf die ausgezeichnete Arbeit unserer Sicherheitsbehörden. Wenn es um den wirksamen Schutz der Bevölkerung vor terroristischen Gefahren geht, können die Polizeien des Bundes und der Länder jedoch an die Grenzen ihrer Leistungsfähigkeit stoßen. Dies gilt nicht zuletzt vor dem Hintergrund der anhaltenden Bedrohung durch den islamistischen Terrorismus. Dass diese nicht gebannt ist, haben die jüngsten Festnahmen in Berlin einmal mehr gezeigt. Um den wirksamen Schutz der Bevölkerung zu gewährleisten, benötigen wir klare Rechtsgrundlagen für den Einsatz der Bundeswehr im Innern. Ich setze mich dafür ein, dass die Bundeswehr in bestimmten, gesetzlich klar begrenzten Ausnahmesituationen bei der Abwehr terroristischer Gefahren tätig werden darf, soweit der Polizei die erforderlichen Mittel für eine effektive Gefahrenabwehr fehlen. Dafür ist eine Klarstellung im Grundgesetz unerlässlich.
Mir geht es hierbei primär um einen wirksamen, lückenlosen Schutz der Bevölkerung vor den Gefahren terroristischer Anschläge - ein Ziel, dem sich wohl niemand ernsthaft verweigern kann.
Mit freundlichen Grüßen
Uwe Schünemann