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Uwe Schünemann
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Frage von Naso i. •

Frage an Uwe Schünemann von Naso i. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen

warum werden hier in niedersachsen leute nach syrien abgeschoben sie wissen herr Innenminister wie lage zu zeit in syrien. in syrien werden die verhaftet deshalb bitte ich ihnen diese Rückabkommen zwischen deutschland und syrien so fort zu stoppen vielen dank

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Sehr geehrter Herr Ibrahim,

das Bundesministerium des Innern hat Ende April aufgrund der krisenhaften Entwicklung in Syrien zwischen den Innenministerien des Bundes und der Länder durchgeführten Konsultationsverfahrens mitgeteilt, dass das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge vorläufig bis zur Klärung der Vorkommnisse in Syrien davon absieht, Asylentscheidungen zum Herkunftsland Syrien zu treffen und den Ländern geraten, vorläufig von Abschiebungen abzusehen.

Das Niedersächsische Ministerium für Inneres und Sport hat daraufhin am 2. Mai 2011 mit einem Runderlass die Ausländerbehörden in Niedersachsen gebeten, Abschiebungen nach Syrien nicht zu terminieren, solange die derzeitige Konfliktsituation in Syrien fortbesteht und bis ein neuer Lagebericht des Auswärtigen Amtes vorliegt, auf dessen Grundlage die tatsächliche Durchführbarkeit von Abschiebungen nach Syrien wieder beurteilt werden kann. Falls bereits ausreisepflichtige Personen syrischer Herkunft zur Sicherung der Abschiebung in Haft genommen wurden, ist diese umgehend zu beenden.

Das Ministerium hat außerdem darauf hingewiesen, dass unabhängig von dieser vorläufigen Aussetzung von Abschiebungen vollziehbar ausreisepflichtige Personen syrischer Herkunft die Möglichkeit hätten, ihre individuell - konkrete Gefährdungssituation, die sich aufgrund der veränderten Entwicklungen bei einer Rückkehr nach Syrien ergeben könnte, im Rahmen eines Verfahrens zur Feststellung von Abschiebungshindernissen oder eines Asylverfahrens bzw. Asylfolgeverfahrens beim Bundesamt für Migration und Flüchtlinge prüfen zu lassen, um eine weitergehende Schutzgewährung zu erreichen .

Die vorläufige Aussetzung der Abschiebung gilt allerdings nicht für Straftäter. Dazu behält sich das Ministerium die Entscheidung über das weitere Vorgehen für jeden Fall selbst vor.

Mit freundlichen Grüßen

Uwe Schünemann

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