Frage an Uwe Schünemann von Werner B. bezüglich Recht
Hallo Herr Schünemann,
ich lese heute in meiner Tageszeitung einen Bericht von Ihnen wo Sie in Hannover eine Kriminalstatistik vorgelegt haben.
Darin erwähnen Sie das Körperverletzungen usw. unter anderem auch die Straßenkriminalität rückläufig seien.
Frage: was muß ich mir unter Straßenkriminalität vorstellen?
Sehr geehrter Herr Bohlmann,
mit dem Sammelbegriff „Straßenkriminalität“ werden Delikte erfasst, die einen Bezug zu öffentlichen Wegen, Straßen und Plätzen haben, d.h. in der Öffentlichkeit begangen werden. Die Polizeilichen Kriminalstatistiken des Bundes und der Länder weisen u.a. die Straßenkriminalität gesondert aus, um einen Eindruck davon zu gewinnen, wie sicher oder unsicher der öffentliche Raum ist. Delikte, die bereits in anderen Teilbereichen der Polizeilichen Kriminalstatistik erfasst sind (z.B. Diebstähle als Eigentumsdelikte, Körperverletzungen als Rohheitsdelikte) werden unter dem Sammelbegriff „Straßenkriminalität“ zusammengestellt, da sie in der Öffentlichkeit besondere Beachtung erfahren und ihnen in der täglichen Arbeit unserer Polizei eine besonderen Bedeutung zukommt. Dass die Fälle der Straßenkriminalität in Niedersachsen seit 2003 um gut ein Drittel (von 183.587 auf 130.836 im Jahre 2010), d.h. auf einen historischen Tiefstand, zurückgegangen sind, zeigt: Nie war Niedersachsen so sicher wie heute. Im Bundesvergleich zählt Niedersachsen zu den sichersten Ländern. Dass sich die Menschen in Niedersachsen sicher fühlen können, ist nicht nur das Ergebnis einer engagierten, modernen Sicherheitspolitik. Es ist auch und nicht zuletzt der ausgezeichneten Arbeit unserer hoch motivierten Polizeibeamtinnen und -beamten zu verdanken.
Mit freundlichen Grüßen
Uwe Schünemann