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Uwe Schünemann
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Frage von Ronald S. •

Frage an Uwe Schünemann von Ronald S. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen

Sehr geehrter Herr Schünemann,

folgender Sachverhalt ist mir nicht verständlich, Ihnen hingegen wohl schon, hoffe ich:
Ein One-Night-Stand mit der Erklärung der weiblichen Person, die Pille zu nehmen und ledig sowie allein lebend zu sein und eine Allergie gegen "Gummi" zu haben. Einige Tage später stellt sich heraus, dass die Dame verheiratet ist und auch mit mindestens einem weiteren Herrn, plus Ehemann, ein Verhältnis hat(te). Wenige Wochen später zeigt die Dame eine Schwangerschaft an, die, nimmt man die Daten des Frauenarztes und des eigenen Hausarztes, nicht mit dem One-Night-Stand in Verbindung zu bringen ist. Knapp fünf Jahre später stellt sich nach einem Schwangerschaftstest heraus, an dem dann vier oder fünf Herren teil nehmen mußten, heraus, dass der One-Night-Stand Vater ist und nicht der gesetzliche Vater, also Ehemann oder einer andere zwei oder drei Herren. Dann beschließt das Gericht, dass der One-Night-Stand, der weder etwas von seiner Vaterschaft wissen konnte noch hätte annehmen können, Vater geworden zu sein, rückwirkend bis zur Geburt Unterhalt zu zahlen hat. Die Mutter ist also ihrer Verpflichtung, über die Herkunft ihrer Schwangerschaft Bescheid zu wissen, nicht nachgekommen, denn es ist ihr Körper. Sie ist auch nicht ihrer Verantwortung dem Kind und dem Vater gegenüber nachgekommen, dies vier Jahr lang und hat rund vier Jahre den Gesetzgeber belogen sowie den Ehemann wirtschaftlich betrogen. Dafür ist die Mutter verantwortlich, laut Rechtsprechung. Wieso soll dann der biologische Vater, der über keinen Kontakt verfügte und kein Wissen über seine Vaterschaft haben konnte (weder durch persönliche Infos noch durch Infos des Gesetzgebers), Unterhalt und dies auch noch bis rückwirkend zur Geburt bezahlen? Hat die Mutter also nur Rechte und wenn sie sich rechtswidrig verhält, laut Rechtsprechung, muß ein Mann dafür gerade stehen!? Wie kann es solche Urteile geben, denen die rechtliche Grundlage, wie erklärt, fehlt? Selbstbestimmung der Richterin? LG

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Antwort von
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Sehr geehrter Herr Stein,

leider ist mir die Beantwortung Ihrer Frage aus zweierlei Gründen nicht möglich: Zum einen wäre in einem solchen Fall grundsätzlich, d.h. von der Materie her, der Justizminister zuständig. Zum anderen gilt es, den unser Staatswesen prägenden Grundsatz der Gewaltenteilung zu beachten: Ein derartiger Fall, sei er echt oder fiktiv, fällt in den Zuständigkeitsbereich der rechtsprechenden Gewalt (Judikative). Ich hoffe daher auf Ihr Verständnis, wenn ich - als Teil der ausführenden Gewalt (Exekutive) - zu Ihren Fragen keine Stellung nehmen kann.

Mit freundlichen Grüßen

Uwe Schünemann

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