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Antwort von Uwe Schmidt
SPD
• 30.01.2020

(...) Der damit suggerierte Zusammenhang der Ergänzung des § 21a Absatz 1 Finanzverwaltungsgesetz (FVG) mit Cum/Ex-Fällen ist jedoch unzutreffend. (...) Die Änderungen stehen in keinem Zusammenhang mit Cum/Ex-Sachverhalten, deren Aufklärung das BMF mit allen ihm zu Gebote stehenden Mitteln unterstützt. (...)

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