Frage an Uwe Küster von Volker S. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen
Sehr geehrter Herr Dr. Küster,
es ist bekannt, dass die Wirtschaft direkt Einfluss genommen hat auf die Ausarbeitung von Gesetzestexten, teilweise sogar Vertreter der Wirtschaft ihre Schreibtische in den Ministerien hatten.
Ist das nun abgestellt?
Welche Meinung haben Sie zum Lobbyismus und wie erleben Sie diesen?
Welche Möglichkeit habe ich als Wähler und Bürger ähnlichen Einfluss auf Politiker zu nehmen?
Sehr geehrter Herr Straube,
herzlichen Dank für Ihre Anfrage zum Thema Lobbyismus.
Selbstverständlich bin ich gern bereit, Ihnen dazu Rede und Antwort zu stehen. Grundsätzlich warne ich davor, Lobbyismus pauschal zu verteufeln. So ist die Interessenvertretung durch Verbände, Vereine oder auch durch Einzelpersonen ein fundamentaler Bestandteil unserer Demokratie und Meinungsfreiheit. Ich sage es ganz deutlich: wichtiger, berechtigter und benötigter Sachverstand von außen darf den Ministerien und der parlamentarischen Arbeit nicht verloren gehen. Der wechselseitige Blick auf Prozesse und Strukturen ist unbedingt notwendig. So können uns Interessenvertreter eine Rückmeldung zu den Auswirkungen unserer politischen Entscheidungen geben. Dies ermöglicht aus meiner Sicht eine realitätsnahe Politik. Deshalb werden auch stets versierte Fachvertreter im Rahmen von Anhörungen in die Gesetzesinitiativen der Bundesregierung und des Bundestages eingebunden, egal ob es sich nun um Umweltverbände, Gesundheitsverbände, Vertreter aus dem Hochschul- und Wissenschaftsbereich oder um die von Ihnen angesprochenen Wirtschaftsverbände handelt.
Natürlich ist jeder Abgeordnete bei der Bewertung der einzelnen Interessenlagen immer auch selbst in der Pflicht, verantwortungsvoll und im Sinne des Gemeinwohls zu handeln.
Das Schlüsselwort in der gesamten Debatte ist Transparenz. Deshalb wurde bezüglich der Beschäftigung von externen Mitarbeitern in der Bundesverwaltung am 17. Juli 2008 eine allgemeine Verwaltungsvorschrift erlassen. Diese Vorschrift *enthält verbindliche Kriterien für die Beschäftigung externer Mitarbeiter. D*anach dient der Einsatz externer Mitarbeiter dem Wissenstransfer. Die Regelgrenze für die Dauer des Einsatzes von externen Personen ist auf sechs Monate festgeschrieben. Der Einsatz externer Mitarbeiter ist unter anderem in folgenden Funktionen grundsätzlich nicht zulässig: bei der Formulierung von Gesetzesentwürfen und anderen Rechtsetzungsakten, in Funktionen im Leitungsbereich und in zentralen Kontrollbereichen, in Funktionen mit abschließender Entscheidungsbefugnis sowie in Funktionen im Zusammenhang mit der Vergabe öffentlicher Aufträge.
Um Ihre letzte Frage zu beantworten, selbstverständlich steht es Ihnen
als Bürger jederzeit frei, Ihre Interessen und Meinungen zu vertreten
und diese auch kund zu tun. Ansprechpartner dafür ist der
Petitionsausschuss des Deutschen Bundestages. Er behandelt alle
Petitionen, die gesetzgeberische Aufgaben betreffen oder Beschwerden
über Bundesbehörden beinhalten. Jedermann, ob einzeln oder in
Gemeinschaft, kann im Rahmen des Petitionsrechtes eine Petition beim
Petitionsausschuss des Deutschen Bundestages einreichen, egal ob in
eigener Sache, im Interesse anderer oder im allgemeinen Interesse.
Petitionen können auch über das Internetportal
„e-petitionen.bundestag.de“ online eingereicht werden.
Nebenbei bemerkt, auch das Forum „abgeordnetenwatch“ verstehe ich bereits als eine Plattform für Ihre Interessen und den lebendigen Kontakt mit uns Politikern.
Mit freundlichen Grüßen
Dr. Uwe Küster, MdB