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Uwe Küster
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Frage von Frank N. •

Frage an Uwe Küster von Frank N. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen

Werter Herr Dr. Uwe Küster!

In Ihrer Antwort vom 17.11.2008 an Herrn U. A., haben Sie richtig festgestellt, das die Umstellung auf Digitalfernsehen erhebliche Kosten auf die Bürger zu kommen. Diese Umstellung errolgt zwangsweise, wenn man einen Kabelanschluss hat.
Wer kommt den nun fuer die erhöhten Kosten auf?
Es erhöhen sich automatisch die GEZ Gebühren und auch die Kabelgebühren das sind aber noch lange nicht alle, es müsen neue Empfangsgeräte gekauft werden, welche für den Empfang auch geeignet sind. Die Menschen haben schon jetzt kein Geld mehr, bei den laufenden Kostenerhöhungen, und den anderen Belastungen für den Staat. Besonders der Empfang der Rundfunk und Fernsehsender wird ein sehr großes Problem für die Arbeitslosen Rentner und Geringverdiener werden. Wer kommt den für diese Gruppe von Bürgern auf und wer übernimmt diese Kosten, da ja der Empfang von Rundfunk und Fernsehen zum Grundbedürfnis der Bürger gehört? Hat sich da schon jemand Gedanken gemacht? Im ALGII ist dafür nichts vorgesehen?

Zweite Frage an Sie wann werden die Ostrenten an die Westrenten angeglichen? Diese Frage stellt sich ja nun nach der Banken und Wirtschaftskrise mehr denn je? Geld ist ja wahrscheinlich nach den so viel Geld locker gemacht worden ist vorhanden

Viele Grüße
Frank Neumann

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Antwort von
SPD

Sehr geehrter Herr Neumann,

für Ihre Anfragen danke ich Ihnen.

Ihre erste Frage möchte ich wie folgt beantworten: Die Kompetenz für das inländische Rundfunkwesen einschließlich der Erhebung und der Befreiung von Rundfunkgebühren liegt bei den Ländern. Der Bund nimmt auf die von den Ländern im Rundfunkgebührenstaatsvertrag getroffenen Regelungen oder auf ihre konkrete Anwendung und Auslegung keinen Einfluss. Aus diesem Grund bitte ich Sie, sich direkt an die Staatskanzlei in Dresden zu wenden.

Bezüglich Ihrer zweiten Frage stimme ich mit Ihnen überein, dass die Vereinheitlichung unseres Rentensystems in absehbarer Zeit angepackt werden muss. 18 Jahre nach der Deutschen Einheit ist es den Bürgerinnen und Bürgern aus meiner Sicht nicht mehr zu vermitteln, dass es in Bezug auf die Rente immer noch zwei unterschiedliche Rechtsgebiete gibt. Einerseits fühlen sich die Ostdeutschen durch den niedrigeren Rentenwert benachteiligt, der derzeit bei 88 Prozent des Westsatzes liegt. Andererseits sehen die Westdeutschen die gegenwärtige Aufwertung der Ost-Löhne für sich als Nachteil. So wurden in den vergangenen Jahren und werden bis heute die Löhne der Beschäftigten in Ostdeutschland durch einen Hochwertungsfaktor in der Rentenberechung aufgewertet. Derzeit beträgt der Hochwertungsfaktor etwas mehr als 18 Prozent. Dies hat zum Ergebnis, dass die ostdeutschen Rentnerinnen und Rentner trotz des niedrigeren Rentenwertes der Entgeltpunkte aufgrund der Höherwertung besser gestellt sind. Das führt insgesamt zu einer unhaltbaren Situation. Notwendig ist ein einheitliches Rentenrecht, das in absehbarer Zeit Versicherte und Rentner unabhängig vom Beschäftigungsort in Deutschland gleich behandelt. Ein sorgfältiges Konzept mit einem realistischen Fahrplan für die Vereinheitlichung muss vorgelegt werden. Die Auswirkungen auf die verschiedenen Personengruppen müssen hierbei genau untersucht werden. Natürlich muss eine Reform für alle Seiten, für die aktuellen Bestandsrentner, für die heutigen Beitragszahler und die Renten-nahen Jahrgänge sowie für Bund und Länder tragbar sein. Die Vereinheitlichung beider Systeme darf aber insbesondere nicht zu finanziellen Nachteilen für die Bestandsrentner und die zukünftigen Rentner in Ost und West führen.

Ich hoffe, ich konnte Ihnen meine Position dazu verdeutlichen.

Mit freundlichen Grüßen
Dr. Uwe Küster MdB