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Frage von Wilfried M. •

Frage an Uwe Küster von Wilfried M. bezüglich Recht

Sehr geehrter Herr Dr. Küster,

das Bayer. Landesjugendamt (in der Broschüre "Trennung und Scheidung", 2. Aufl. 2004) und Spitzenbeamte in Sozialminsiterium sowie Justizministerium propagieren unverdrossen die Mißachtung des informationellen Selbstbestimmungsrechtes von Eltern bzw. Familien in der Krise (bzw. in Sorgerechtsverfahren) dadurch, daß sie eindeutig zur Mißachtung der §§ 624 (4) ZPO bzw. 170 GVG auffordern: Familienrichter sollen an das Gericht gelangende (z. B. Gerüchte enthaltende) Anwaltsschreiben und auch psychologische (z.B. Gerüchte, Ideologien und Irrtümer enthaltende) Sachverständigengutachten "umgehend" in Kopie an das zuständige Jugendamt weiterleiten. Diese vor allem bestimmten z.B. Münchner oder Berliner Psychokonzernen (und Familienanwälten) objektiv finanziell nützlichen, für die Eltern eindeutig regeläßig schädlichen Empfehlungen werden m.W. in der BRD sogar hier und da umgesetzt, was der Leiter des BLJA ja auch ausdrücklich wünscht. Er ist derzeit Sprecher einer Bundesarbeitsgemeinschaft der Landesjugendämter, hat also nicht nur in Bayern großen Einfluß. Auch die Augsburger Anwältin Dr. Groß hat bei der Erarbeitung der Empfehlungen - glaubt man Dr. Sauter - mitgewirkt, desweiteren maßgeblich Herr Dr. Dr. (Univ. Prag) Salzgeber, im ganzen Land warum auch immer einflußreicher Berater und Betreiber der m.E. ominösen, international agierenden Psychologen- Firma "GWG".

Nun meine Frage:
Werden die derzeit noch eindeutig rechtswidrigen, die grundsätzliche Intimität der Familienangelegenheiten grob mißachtenden Empfehlungen aus Bayern bald gesetzeskonform gemacht dadurch, daß eine Mehrheit im Bundestag die Jugendämter in Sorgerechtsverfahren bereits primär zu "Verfahrensbeteiligten" und damit gewissermaßen die Eltern zu "Kindern" ohne Grundrecht auf informationelle Selbstbestimmung macht?

Würden Sie sich gegebenenfalls pwersönlich dafür einsetzen, daß es dazu nicht kommt?

Mit freundlichen Grüßen
W. Meißner

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Antwort von
SPD

Sehr geehrter Herr Meißner,

ich danke Ihnen für Ihre Anfrage zum Umgang des bayerischen Landesjugendamtes in Sorgerechtsverfahren. Ich möchte Ihnen in dieser Angelegenheit empfehlen, mit der bay. Staatsregierung Kontakt aufzunehmen oder eine Bundestagskollegin/einen Bundestagskollegen aus Bayern in dieser Frage zu kontaktieren.

Mit freundlichen Grüßen

Dr. Uwe Küster