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Uwe Küster
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Frage von Bernd G. •

Frage an Uwe Küster von Bernd G. bezüglich Soziale Sicherung

Sehr geehrter Herr Dr. Uwe Küster,

ich bin 62 Jahre alt und bis zum 30.6.2007, in den letzten fünf Jahren ohne Unterbrechung bei einer Firma beschäftigt. Davon 2 Jahre ABM mit Arbeitslosenversicherung, 1 Jahr ohne Arbeitslosenversicherung (Hartzgesetze) und zuletzt 2 Jahre befristete Arbeitsverträge mit Arbeitslosenversicherung. Vom 1.7.2007 bis27.7.2007 war ich krank geschrieben. Sodas sich meine Arbeitslosigkeit bis 26.7.2008 bewilligt wurde. Bezugsdauer 360 Tage! Rentenkasse verlangt 364 Tage ! Meine Frage: Trifft für mich ebenfalls noch die längere Bezugsdauer des Arbeitslosengeldes zu oder gibt es eine Übergangs- bzw. Härteklausel und wan kann ich In Rente gehen. Die Rentenkasse sagt zur Zeit am 1.Oktober 2008. So würde ich zwei Monate kein Geld bekommen. Wie lange müsste meine Arbeitslosenzeit gehen?

Mit freunlichen Grüssen

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Antwort von
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Sehr geehrter Herr Gebers,

herzlichen Dank für Ihre Anfrage.
Da es sich um eine sehr fachspezifische Frage handelt, habe ich Ihr Anliegen an unsere Arbeitsgruppe "Arbeit und Soziales" weitergeleitet. Sobald ich Antwort bekomme, werde ich mich unaufgefordert bei Ihnen melden. Ich bitte Sie um etwas Geduld.

Mit freundlichen Grüßen,
Katja-Julia Fischer

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Antwort von
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Sehr geehrter Herr Gebers,

wir haben in unserer Fraktion mehrere Fachreferenten in Ihrer Sache angesprochen. Leider läßt sich mit den wenigen Rahmendaten keine zufriedenstellende Antwort geben. Wenn Sie möchten, übersenden Sie mir doch bitte den Bescheid bzw. die Begründung der Rentenkasse und ich werde diese erneut den Referenten zur Durchsicht vorlegen.

Mit freundlichen Grüßen,
i.A. Katja-Julia Fischer
(wiss. Mitarbeiterin)