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Frage von Robert K. •

Frage an Uwe Küster von Robert K. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen

Sehr geehrter Dr. Küster,

Im Detail geht es um das anstehende Verbot von Paintball im Zuge der Verschärfung des Waffenrechts. Eine Ausübung dieses Sportes ist nur ab 18 Jahren erlaubt und ist somit ausschließlich Erwachsenen vorbehalten, ein Verbot würde somit eine Bevormundung von Bürgern darstellen. Ein Verbot würde weiterhin tausende mündiger Bürger in die Illegalität rücken. Diese Verschärfung des Waffenrechts wird meiner Meinung nach übertrieben publizistisch geführt, auf einen raschen Abschluss wird ohne ausreichend Disskusion in einem Eilverfahren gedrängt. Wie ich finde sind die gesetzlichen Regelungen hier ausreichend, in manchen Bundesländern wie Sachsen-Anhalt oder Bayern sind die gesetzlichen Regelungen so streng, dass man nur schwer diesen Sport ausüben kann. Dabei wird nicht nur vom Gesetzgeber selbst reglementiert, sondern vernünftigerweise auch in Eigenverantwortung von den Spielfeldbetreibern selbst. Es wird somit genügend dafür Sorge getragen das kein Teilnehmer unbeabsichtigt Schaden nehmen kann.
Ich kann Herrn Bosbach in seinem Zitat "Bei den Spielen wird das Töten simuliert" nicht unterstützen. Wie abwegig so ein Kommentar ist, wird bei dem Vergleich mit Kampfsport sehr deutlich. Kein Mensch würde zu Recht auf die Idee kommen Kampfsportarten zu verbieten.
Meiner Überzeugung nach ist es nicht gerechtfertigt, auf die Ereignissen in Winnenden darauf zu reagieren, ein Verbot von Paintball zu fordern. Paintball ist vielmehr ein Sport, der Gemeinschaftssinn fördert und Verrohung und gesellschaftliche Isolation unterbindet und nahezu ausschliesst.
Hier wird sich eine Gruppierung herausgesucht, die keinerlei Lobby hat und somit leicht angreifbar ist.
Ich hoffe das Sie besonnen Handeln und sich nicht von den angestrebten schnellen Abschluss des Gesetzes beeinflußen lassen. Wie stehen Sie als mein Abgeordneter zu diesen Thema? Wenn Sie gegensetzlicher Meinung sind, warum?

Mit freundlichen Grüßen

Robert Köhnen

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