![Uwe Feiler Portrait von Uwe Feiler](/sites/default/files/styles/politician_teaser_xsmall/public/politicians-profile-pictures/feiler_1200pxx1200px.jpg?itok=czTHlcDd)
(...) Mit dem Gesetz zur Änderung betäubungsmittelrechtlicher und anderer Vorschriften haben wir die Behandlung von gesetzlich Versicherten mit medizinischen Cannabispräparaten an bestimmte Bedingungen geknüpft. Dazu gehört, dass es sich um Versicherte mit einer schwerwiegenden Erkrankung handelt, die auf andere Weise nicht mehr behandelt werden können oder bei denen eine Aussicht auf Verbesserung des Krankheitsverlaufs oder schwerwiegender Symptome besteht. Dieses Vorgehen halte ich grundsätzlich für richtig, ist es doch von wesentlicher Bedeutung, dass der behandelnde Arzt ausreichend Kenntnis hat in der Behandlung, Wirksamkeit und den Risiken für Patienten. (...)