Frage an Uwe Feiler von Jan D. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen
Sehr geehrter Herr Feiler,
Bei dem beschlossenen Hilfspaket der Bundesregierung zur Bewältigung der Corona-Krise gibt es doch einen Haken. Warum, wenn schon in großem Maßstab “die Pausetaste gedrückt wird“ muss doch die Frage gestellt werden, warum das nicht für alle Einkommen gilt-also auch Miet-und Kapitaleinküfte? Nennen sie mir bitte einen logischen Grund diese auszuklammern. Weil wenn das nicht geschieht, ist es eine gigantische Umverteilung von der Allgemeinheit in Richtung Kapital! Das ist extremst unsozial in Zeiten, in denen Solidarität groß geschrieben werden müsste.
Mit freundlichen Grüßen
Dr. Biermann
Sehr geehrter Herr Dr. Biermann,
die Corona-Pandemie stellt uns alle vor große Herausforderungen, an deren Bewältigung Tag für Tag gearbeitet wird. Zur Abfederung der Corona-Krise hat Deutschland ein umfangreiches Maßnahmenpaket verabschiedet. Von besonderer Bedeutung sind dabei die Unterstützung von Unternehmen, Selbstständigen und Freiberuflern sowie der Schutz von Arbeitsplätzen. Ziel ist es in der schwierigen gesellschaftlichen und wirtschaftlichen Lage die Beschäftigten vor dem Verlust ihres Arbeitsplatzes zu bewahren. Ein wichtiges Instrument stellen hier die erleichterten Zugangsvoraussetzungen für das Kurzarbeitergeld dar. Uns ist bewusst, dass viele Menschen vorübergehend erhebliche Einkommenseinbußen erfahren. Aus diesem Grund wurde die Grundsicherung für Arbeitssuchende nach dem Zweiten Buch des Sozialgesetzbuches (SGB II) schnell und unbürokratisch zugänglich gemacht. Diese sichert den Lebensunterhalt, wenn keine vorrangigen Hilfen greifen. Erhebliche Einkommenseinbußen können aber auch ältere und zeitlich befristete oder dauerhaft voll erwerbsgeminderte Menschen treffen, die bisher keine Leistungen nach dem Dritten oder Vierten Kapitel des Zwölften Buch des Sozialgesetzbuches (SGB XII) bezogen haben. Daher sind die Maßnahmen für das SGB II auch im SGB XII nachvollzogen. Auch für Berechtigte der existenzsichernden Leistung im Sozialen Entschädigungsrecht gelten erleichterte Regelungen. Durch Kurzarbeit, Arbeitslosengeld oder geringere Einkommen oder Einnahmen reduziert sich bei vielen Familien aktuell das Einkommen, sodass der Kinderzuschlag befristet so umgestaltet wurde, dass er für Familien, die die Leistung beantragen, die aktuelle krisenbedingte Lebenslage besser erfasst. All diese Instrumente machen deutlich, dass wir aktiv Maßnahmen ergreifen, um Arbeitsplätze zu schützen und Einkommensverluste abzufedern.
Auch mit einer Anpassung im Mietrecht haben wir auf die existenzielle Bedrohung von Einkommenseinbußen reagiert. Damit Mieter während der Corona-Krise nicht ihre Wohnung oder Gewerberäume verlieren, dürfen Vermieter das Mietverhältnis nicht wegen Mietschulden aus dem Zeitraum vom 1. April 2020 bis 30. Juni 2020 kündigen. Die Begleichung der Mietschulden muss bis Ende Juni 2022 erfolgen. Diese Maßnahme stellt einen Kompromiss zwischen Mieterinteressen und Vermieterinteressen dar und gewährleistet, dass kein Betroffener seine Wohnung oder Gewerberäume verliert sowie Vermieter nicht in ihrer Existenz bedroht werden. Denn auch viele Vermieter treffen die Folgen der Corona-Krise und der Ausfall von Mieteinnahmen hart. Vor allem private Vermieter und Freiberufler, die derzeit ohnehin von Einkommensverlusten betroffen sind, müssen so nur temporär auf die lebensunterhaltsichernden Mieteinkünfte verzichten. Je nachdem, wie sich die Krise entwickelt, werden wir, wenn nötig weitere Maßnahmen ergreifen. Auch die Wirtschaft und der Kapitalmarkt sind von der Corona-Pandemie und ihren Folgen erheblich betroffen, welches unter anderem an den Turbulenzen an den Börsen zu erkennen ist. Die Kapitaleinkünfte sind daher für viele bereits gesunken und Aktionäre müssen mit keinen oder geringeren Dividenden rechnen. Aufgrund der schwierigen wirtschaftlichen Lage wird für viele Aktionäre die Gewinnbeteiligung deutlich geringer ausfallen, da zunächst die Liquidität der Unternehmen gesichert werden muss.
Die Corona-Pandemie betrifft uns alle und zieht weitreichende Veränderungen in unser aller Leben wie auch in der Wirtschaft nach sich. Wir werden auch weiterhin stets mit Augenmaß und Blick auf die Interessen aller Betroffenen agieren, um die Folgen der Corona-Krise bestmöglich abzufedern.
Mit freundlichen Grüßen
Uwe Feiler