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Frage von Hans-Werner A. •

Frage an Uwe Doering von Hans-Werner A. bezüglich Soziale Sicherung

Sehr geehrter Herr Doering,

aufgewachsen und zur Schule gegangen in der Demminer Straße freue ich mich, in Ihnen jemand mit ähnlichem Stallgeruch zu finden (können Sie sich noch an die Kuhställe im Hinterhof erinnern?).
Nachdem ich letzte Woche Zeuge werden musste, wie Kollegen der IGM vom Sicherheitspersonal der Geschäftsstelle Lichtenberg der Bundesagentur für Arbeit in der Gotlindestraße des Geländes verwiesen wurden, obwohl oder weil sie wichtiges Informationsmaterial an Arbeitslose verteilten, frage ich, was Sie als Abgeordneter dagegen tun können?
Zum weiteren frage ich Sie, ob ein Mindeslohn wirklich geeignet ist, polnische Krankengymnastinnen davon abzuhalten, ihre Patienten im Stich zu lassen, um für ein paar Euro mehr in Westfalen Hähnchen auszunehmen und dadurch angestellte Schlachter in die Arbeitslosigkeit zu schicken - ist nicht ein Bedingungsloses Grundeinkommen für alle Deutschen Staatsbürger - wie auch von Katja Kipping vertreten - eine gesellschaftspolitisch wirksamere Forderung?

Mit freundlichen Grüßen

Hans-Werner Andreas

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Antwort von
DIE LINKE

Sehr geehrter Herr Andreas,

zu Ihren Fragen möchte ich wie folgt Stellung nehmen:

1. Da der von Ihnen beschriebene Vorgang vor der Bundesagentur für Arbeit in
Lichtenberg mir nicht bekannt ist, möchte ich dazuauch keine Stellungnahme
abgeben.

2. Wie Ihnen sicherlich bekannt ist, ist inzwischen das Lohnniveau in
einigen Regionen und Branchen so weit gesunken, dass Millionen Menschen trotz
Vollzeitbeschäftigung in Armut leben. Stundenlöhne unterhalb von 5 ? sind
inzwischen keine Seltenheit mehr und ein Ende für weiteres Lohndumping ist nicht
abzusehen. Um Lohnarmut trotz Arbeit zu verhindern, muss eine Mindestlohngrenze
durch Gesetz definiert werden. Ein gesetzlich verankerter Mindestlohn für alle
abhängig Beschäftigten unterbindet die Lohnkonkurrenz, für alle Betriebe
würden die selben Bedingungen gelten. Außerdem stärkt der Mindestlohn die
strukurschwachen Regionen, indem er die Nachfrage nach Waren und Dienstleistungen
erhöht.
Gesetzlich garantierte Mindestlöhne sind inzwischen z. B. in Frankreich,
Großbritannien, den Niederlanden und Belgien üblich, hier liegen sie zwischen
7,- € und 8,- €/Stunde.

Mit freundlichen Grüßen

Uwe Doering