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Frage von Holger W. •

Frage an Uwe Doering von Holger W. bezüglich Verkehr

Man hörte leider in letzter Zeit nicht mehr viel zum Strassenausbaubeitragsgesetz.Dies interessiert jedoch alle kleinen und großen Grundstückseigentümer.Wie stehen Sie zu diesem Thema bzw.kann dieses Gestz noch verhindert werden?

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DIE LINKE

Sehr geehrter Herr Müller,

das Straßenausbaubeitragsgesetz wurde im Frühjahr dieses Jahres im Abgeordnetenhaus beschlossen.
Die Linkspartei.PDS hatte ihre Zustimmung zum Straßenausbaubeitragsgesetz davon abhängig gemacht, dass die betroffenen Anlieger bei den Planungen zum Ausbaustandard wirksam beteiligt und soziale Härten vermieden werden.

Durch Verhandllungen mit der SPD konnten wir gegenüber dem Gesetzentwurf des Senats wesentliche Verbesserungen für die Anlieger erreichen:

1. Die Beitragspflichtigen sind vor Beginn einer Maßnahme individuell und schriftlich zu informieren. Dabei soll das Amt die kostengünstigste Variante benennen und den Aufwand so gering wie möglich halten. Einwände und Vorschläge der Beitragspflichtigen zu den geplanten Baumaßnahmen müssen in die Entscheidung des Amtes einbezogen werden.

2. Die Bezirksverordnetenversammlung muss der geplanten Baumaßnahme zustimmen.

3. Solange durch laufende Unterhaltung und Instandsetzung die Funktionsfähigkeit von Straßen erhalten werden kann, werden keine Beiträge erhoben. Die Erneuerung einer Straße, die deutlich vor Ablauf der üblichen Nutzungsdauer als Beseitigung eines aufgestauten Reparaturbedarfes entstanden ist, ist grundsätzlich nicht beitragsfähig.

4. Zur Vermeidung von sozialen Härten können Beiträge über einen Zeitraum von zehn Jahren in Raten gezahlt werden. Sollten Beitragspflichtige nicht zahllungsfähig sein, können die Beiträge drei Jahre zinslos gestundet werden und auf Antrag auch darüber hinaus.

5. Rückwirkende Beitragserhebungen sind ausgeschlossen.

Mit diesen im Gesetz verankerten Regelungen werden der Ausbau von Straßen und die Anrechnungsfähigkeit von Kosten transparenten Regeln unterworfen, es werden weitgehende Mitspracherecht geregelt und es gibt soziale Härtefallregelungen.

Mit freundlichen Grüßen
Uwe Doering